![Björn Höcke vor Gericht: Anträge abgelehnt und Prozess fortgesetzt](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-9086.png)
Gericht weist erneut Anträge von Höckes Anwälten zurück
In einem neuen Gerichtsverfahren hat das Landgericht Halle erneut die Anträge der Anwälte von Björn Hocke zurückgewiesen. Der Politiker steht erneut im Fokus der Öffentlichkeit, da er beschuldigt wird, während einer AfD-Versammlung in Gera, Thüringen, einen verbotenen Nazi-Slogan verwendet zu haben. Trotz seiner Behauptungen der Unschuld hält Hocke weiterhin an seiner Verteidigung fest.
Die Anwälte von Hocke hatten zahlreiche Anträge gestellt, um die Gerichtsbarkeit der Instanz und eine angebliche Medien-Bias gegen ihren Mandanten anzuzweifeln. Das Gericht hat diese Anträge abgelehnt und den Prozess ohne Unterbrechung fortgesetzt.
Laut Anklage soll Hocke den verbotenen Slogan „Alles für Deutschland“ bei einem AfD-Stammtisch in einem Thüringer Forstgasthof gerufen haben. Obwohl er behauptet, unschuldig zu sein und die Menge nicht aufgewiegelt zu haben, wurde ein Video vorgelegt, das seine Äußerungen zeigt. Der Prozess in Halle wird in den kommenden Tagen fortgesetzt, und Hocke riskiert eine mögliche Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren, sollte er schuldig befunden werden.
Hocke plant, als Spitzenkandidat seiner Partei bei den Thüringer Landtagswahlen anzutreten, obwohl die Partei als rechtsextrem eingestuft wird und keine Koalitionspartner finden kann. Trotz eines bereits gegen ihn verhängten Strafgeldes kämpft Hocke weiterhin für seine politische Zukunft.
Weiterer Prozess wegen Hetze möglich
Neben dem aktuellen Verfahren besteht die Möglichkeit eines weiteren Prozesses für Hocke, da eine Anklage wegen Hetze gegen ihn erhoben wurde. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Untersuchung wegen eines Beitrags auf Telegram aus dem Jahr 2022 eingeleitet. Die Termine für dieses Verfahren stehen noch nicht fest.
Der Gerichtssaal war während des ersten Prozesses voll besetzt, mit Journalisten, die zusätzliche Plätze in einem separaten Bereich erhielten. Beim zweiten Prozess in Halle war weniger Interesse, mit einigen leeren Plätzen, zu verzeichnen. Fotografen und Kameraleute wurden zu Beginn des Prozesses gebeten, den Raum zu verlassen, durften aber später wieder eintreten, um über den Fall zu berichten.
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