Kriminalität und JustizThüringen

Arbeitsbelastung der Justiz steigt durch Cannabis-Gesetz in Thüringen

Das neue Cannabis-Gesetz in Thüringen hat zu einer erhöhten Arbeitsbelastung für die Justiz geführt. Bis zum 1. April wurden infolge der Teillegalisierung von Cannabis drei Personen aus dem Gefängnis entlassen. Darüber hinaus gibt es eine nicht erfasste Anzahl von verkürzten Haftstrafen sowie Fälle, in denen Strafen neu festgesetzt werden müssen, da die Betroffenen auch wegen anderer Straftaten verurteilt wurden.

Die Amnestieregelung des Cannabisgesetzes hat zur Überprüfung von etwa 4500 Strafverfahren in Thüringen geführt. Diese Überprüfungen betreffen nicht nur zu vollstreckende Haftstrafen, sondern auch Verfahren, in denen Bewährungsstrafen oder Geldbußen verhängt wurden. Der zeitliche Aufwand für Staatsanwaltschaften wird auf mindestens eine halbe Stunde pro Akte geschätzt.

Ab dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland zu Hause bis zu 50 Gramm Marihuana oder Haschisch besitzen und draußen maximal 25 Gramm bei sich tragen. Der Verkauf und die Weitergabe bleiben weiterhin illegal. Zudem ist ab dem 1. Juli der gemeinschaftliche Anbau für Mitglieder spezieller Vereine erlaubt, während zu Hause der Anbau von bis zu drei Pflanzen gestattet ist.

Die steigende Arbeitsbelastung der Justiz in Thüringen wird durch die offenen Verfahren von 28.322 zum Jahresende und den Zufluss von 134.622 neuen Fällen im Jahr 2023 deutlich. Dies zeigt einen Anstieg von über einem Drittel im Vergleich zu den Zahlen vor zwei Jahren, als 121.299 neue Fälle registriert wurden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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