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Amtsgericht verurteilt Thüringer AfD-Chef wegen SA-Parole

Björn Höcke: Politiker oder politischer Märtyrer?

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (52) wurde wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Das Landgericht Halle entschied, dass Höcke auch die Kosten des Verfahrens tragen muss. Richter Jan Stengel und seine Kollegen waren überzeugt, dass Höcke wissentlich die Parole „Alles für Deutschland“ gerufen hatte, die der nationalsozialistischen SA zuzuordnen ist. Die Staatsanwaltschaft Halle warf ihm daraufhin das Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation vor.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Plädoyer sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und zusätzlich 10.000 Euro an einen Verein zu zahlen. Höcke beteuerte seine Unschuld und erklärte, dass er nicht gewusst habe, dass die Losung verboten sei. Hohe Emotionen kamen während des Prozesses zum Vorschein, als Höcke sich als politisch Verfolgter fühlte und betonte, er wolle freigesprochen werden. Nach der Urteilsverkündung wies Richter Stengel darauf hin, dass das Gericht nicht alles glauben müsse.

Die Verteidigung erklärte mit Hilfe eines Sachverständigen, dass der Slogan „Alles für Deutschland“ auch von anderen nicht mit der SA in Verbindung gebracht wurde. Trotz des harten Urteils, das Höcke vorbestraft macht, kündigte ein Verteidiger an, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Es ist wahrscheinlich, dass dies nicht der letzte Gerichtsauftritt von Höcke war, da weitere Verfahren in anderen Städten anstehen.

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Lebt in Thüringen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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