Altenburger Land

Jugendschutzkontrollen im Landkreis: Positive Entwicklung bei Testkäufen in Geschäften und Tankstellen

Im März dieses Jahres führte das Jugendamt des Altenburger Landes erneut Testkäufe in Geschäften und Tankstellen durch, nachdem im November des Vorjahres schlechte Ergebnisse bei der Jugendschutzkontrolle festgestellt wurden. Insgesamt wurden diesmal 64 Verkaufs- und Tankstellen im Landkreis besucht, wobei in 18 Einrichtungen 21 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt wurden. Dies entspricht einem Prozentsatz von 28,12 Prozent, was im Vergleich zur vorherigen Kontrolle im November eine positive Entwicklung darstellt, da damals 40 Prozent der Einrichtungen gegen den Jugendschutz verstoßen hatten.

Nach den Testkäufen im vergangenen Jahr wurden 28 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die zuständige Fachdienstleiterin im Landratsamt, Marion Fischer, betonte, dass Personen in den Verkaufseinrichtungen, die bei den aktuellen Testkäufen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, mit dem gleichen Verfahren rechnen müssen. Verstöße gegen den Jugendschutz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ersttäter müssen mit bis zu 1.000 Euro rechnen, während das Ordnungsgeld bei Verstößen durch Gewerbetreibende deutlich höher ausfällt.

Marion Fischer unterstreicht die Bedeutung des Jugendschutzes, da insbesondere Kinder und Jugendliche einem besonderen Schutz unterliegen. Der Konsum von Alkohol und Nikotin kann die körperliche und geistige Entwicklung junger Menschen stark beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, regelmäßige Testkäufe durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Jugendschutz in den Verkaufseinrichtungen im Altenburger Land effektiv umgesetzt wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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