Vorfall | Terrorismus |
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Ort | Al Qaim |
Festnahmen | 4 |
Der Fall des 33-jährigen Irakern Abdel Baset J.S. sorgt für Schlagzeilen: Am 20. Dezember 2024 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ihn zu vier Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Die Vorwürfe beinhalten seine aktive Rolle bei der Geheimpolizei „Al Amnien“ des Islamischen Staates (IS), die er während seiner Zeit in der irakischen Heimatstadt Al Qaim ausübte. Laut den Richtern spionierte Abdel Baset J.S. seine Mitmenschen aus und übermittelte Informationen an IS-Führer, bevor er 2015 aus dem Irak floh. Die Terrorgruppe hatte Al Qaim im Juni 2014 besetzt, was seine Beteiligung an dem Geschehen begünstigte. Der Senat stellte fest, dass er innerhalb von „Al Amnien“ eine Gruppe leitete und an brutalen öffentlichen Bestrafungen teilnahm, wurde jedoch von weiteren Anklagepunkten freigesprochen, da die Beweise nicht ausreichten. Laut dem Urteil gilt er als nicht vorbestraft und hatte sich nach zehn Jahren vom IS gelöst, was strafmindernd gewertet wurde. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, wie berichtigt.
Schwere Vorwürfe und rechtliche Auseinandersetzungen
Die Anklage gegen Abdel Baset J.S. umfasst schwere Vergehen: Er soll an Hinrichtungsaktionen und brutalem Vorgehen gegen vermeintliche Verbrecher beteiligt gewesen sein. Bei einem Vorfall überwachte er eine Hinrichtung eines Gefangenen und gab das Signal für die Exekution. Ein weiterer vorgebrachter Vorwurf war die Anleitung zur öffentlichen Bestrafung eines Diebes, die ebenfalls ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren stattfand. Trotz der schweren Vorwürfe wurde der Angeklagte von den Richtern in diesen Punkten freigesprochen, da die Beweise für seine Beteiligung nicht ausreichten. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert, während die Generalbundesanwaltschaft zunächst eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert hatte, was die Schwere der Anklagen unterstreicht. So berichtete Reverso, dass es in Deutschland weitere ähnliche Fälle gibt, bei denen Personen wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen angeklagt werden.
Das vollständige schriftliche Urteil wird in einigen Wochen vorliegen, und bis dahin bleibt der Fall in der Öffentlichkeit von großem Interesse. Die rechtlichen Konsequenzen für Abdel Baset J.S. könnten weitreichend sein, da eine Revision zum Bundesgerichtshof von beiden Seiten möglich ist.
Ort des Geschehens
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