Am Montag protestieren Taxifahrer aus Stuttgart in Waiblingen gegen das Landratsamt Rems-Murr, das ihrer Meinung nach zu lax bei der Genehmigung von Mietwagenanbietern ist, die über die Uber-App gebucht werden. Die Demonstranten führen an, dass diese Anbieter sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Rückkehrpflicht zu ihren Betriebssitzen nicht einhalten. Darüber hinaus bemängeln sie eine zu hohe Anzahl an Fahrzeugen im Vergleich zu den vorhandenen Genehmigungen. Am Taxistand am Waiblinger Bahnhof waren nur fünf Taxis präsent, während etwa 200 Taxifahrer in der Innenstadt demonstrierten. Nikolaos Mazardis, ein Taxifahrer mit 18 Jahren Erfahrung, unterstützt die Aktion, obwohl er selbst während der Proteste im Dienst ist.
Der Protest hebt die zunehmenden Spannungen im Bereich des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hervor, das seit seiner Aktualisierung im August 2021 die Rahmenbedingungen für die kommerzielle Personenbeförderung in Deutschland regelt. Diese Reform hatte das Ziel, innovative Mobilitätsdienste rechtlich abzusichern, während die traditionelle Struktur des Gesetzes weitgehend übernommen wurde. Die Taxifahrer befürchten, dass diese neuen Regelungen die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt beeinflussen und ihre Existenzgrundlagen gefährden könnten.
Neue Regelungen im Personenbeförderungsgesetz
Das aktualisierte PBefG spricht erstmals Vermittler an, die Betreiber von Mobilitätsplattformen sind, welche auf genehmigungspflichtige Beförderungen ausgerichtet sind. Diese Vermittler benötigen gemäß § 2 Abs. 1b PBefG keine Genehmigung, solange sie nicht selbst den Transport durchführen. Sollte ein Vermittler jedoch die Beförderung organisatorisch und vertraglich kontrollieren, wird er als Unternehmer angesehen und muss sich an die Genehmigungspflichten halten.
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung der Verpflichtung zur Übermittlung von Mobilitätsdaten für Unternehmer und Vermittler. Hierbei unterscheidet man zwischen statischen Daten, wie Name und Preise, und dynamischen Daten, zu denen die Verfügbarkeit von Fahrzeugen gehört. Einzelunternehmen, also Soloselbstständige ohne Mitarbeiter, sind von der Datenübermittlungspflicht ausgenommen, können jedoch freiwillig Daten übermitteln. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, neue Verkehrsformen wie Linienbedarfsverkehr und gebündelten Bedarfsverkehr rechtssicher zu verankern, die bisher nur im Rahmen von Pilotprojekten erlaubt waren.
Zukunft der Mobilität
Das Personenbeförderungsgesetz hat sich mit den neuen Anforderungen an Mobilität weiterentwickelt, um innovative Mobilitätslösungen zu fördern. Trotz der Modernisierung hat sich die grundlegende Struktur des Gesetzes nicht verändert, was einige Experten als unzureichend empfinden. Eine umfassendere Reform hätte den Fokus stärker auf Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung von Kundenoptionen legen können. Dennoch bietet die Reform rechtliche Sicherheit für neue Angebote in der Mobilitätsbranche und könnte langfristig auch die Rahmenbedingungen für Taxiunternehmen beeinflussen.
Die laufenden Proteste und die damit verbundenen Diskussionen zeigen, wie wichtig es ist, einen fairen und transparenten Wettbewerb auf den Straßen zu gewährleisten, der sowohl klassische Taxiunternehmen als auch neue Mobilitätsdienstleister berücksichtigt. Während sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, bleibt abzuwarten, wie sich die Branche insgesamt weiterentwickelt und welche Rückwirkungen dies auf die alltägliche Praxis der Taxifahrer haben wird.