Am Samstagabend, dem 2. Februar 2025, kam es in einer Bar in Wiesbaden zu einem Vorfall, der sowohl die Gäste als auch die Polizei in Alarmbereitschaft versetzte. Gegen 21.25 Uhr wurden die Behörden von besorgten Gästen der Gaststätte in der Steinern Straße im Stadtteil Mainz-Kastel verständigt, nachdem eine Gruppe Männer mit einem Sturmgewehr hantiert hatte. Diese Situation führte zu einem umfangreichen Polizeieinsatz.
Als die Polizei eintraf, stellte sich heraus, dass es sich bei dem vermeintlichen Sturmgewehr um eine detailgetreue Replika handelte, die nicht schussfähig war. Laut den Informationen von tag24.de erklärten die Anwesenden, dass das Gewehr als Geschenk für einen der Anwesenden gedacht war. Trotz des harmlosen Hintergrunds leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und sicherte die Replika, um mögliche Missverständnisse auszuräumen.
Polizeieinsatz und Ermittlungen
Die Berichterstattung von tagesschau.de bestätigt die Details des Vorfalls. Hier wurde der Vorfall in der Bar ebenfalls als Anlass für einen Großaufgebot der Polizei beschrieben. Bei dem Eintreffen der Beamten wurde zwar ein Sturmgewehr sichergestellt, jedoch keinen Gefahr für die Öffentlichkeit festgestellt. Die Replika war in sämtlichen äußeren Merkmalen einem echten Feuergewehr nachempfunden, jedoch völlig harmlos.
Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten stellt sich die Frage, welche Regelungen im Umgang mit Waffen und deren Nachbildungen in Deutschland bestehen. Wie aus einem Bericht des Bundestages hervorgeht, ist der Besitz von Repliken, die optisch echten Waffen ähneln, in Deutschland gewissenleiB reglementiert, wenn diese Repliken kein Anzeichen für deren Schussfähigkeit aufweisen. Dennoch sind Vorfälle dieser Art nicht ohne Relevanz, da sie potenziell für Verwirrung und Besorgnis in der Bevölkerung sorgen können.
Zusammenfassend waren die Umstände, die zu dem Einsatz führten, nach ersten Ermittlungen als Folge eines Missverständnisses durch die nicht sachgemäße Handhabung einer Waffe und deren Präsentation in der Öffentlichkeit zu werten. Die Polizei ermutigte die Öffentlichkeit, auch in scheinbar harmlosen Situationen wachsam zu sein und verdächtige Aktivitäten umgehend zu melden.