In Hamm wurde ein 88-jähriger Mann am Montag von einer heftigen Sturmböe überrascht, die ihm sein Sparbuch mit Bargeld entriss. Die ungewöhnliche Wetterlage sorgte dafür, dass seine Geldscheine durch die Luft flogen. Eine aufmerksame 56-jährige Frau fand die durch den Wind verwehten Geldscheine und das Sparbuch und brachte diese Funde zur Polizei, die umgehend eingriff. Dank der schnellen Identifikation des Eigentümers konnte der Retterin des Sparbuchs geholfen werden, und der ältere Mann erhielt sein Eigentum zurück, wie dewezet.de berichtet.
Die Polizei stellte fest, dass der 88-Jährige über entsprechende Nachweise verfügte, die belegen konnten, dass das Bargeld und das Sparbuch ihm gehörten. Die bemerkenswerte Hilfsbereitschaft der Frau führte dazu, dass der ältere Mann kein Vermögen verlor und weiterhin auf seine Ersparnisse zugreifen kann.
Rechtliche Aspekte der Bargeldbeschlagnahme
Bargeld kann in Deutschland zunehmend als verdächtig eingestuft werden. Laut anwalt.de sehen europäische Gesetze von 2017 vor, dass Bargeld über 10.000 Euro bei Verkehrskontrollen oder Hausdurchsuchungen beschlagnahmt werden kann. Diese Maßnahmen können von Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführt werden, wobei unterschiedliche Gründe für eine solche Beschlagnahme vorliegen können, wie etwa Beweismittel, Pfändung oder präventive Maßnahmen.
Wenn Bargeld beschlagnahmt wird, ist es für Betroffene wichtig, gelassen zu bleiben und keine Aussagen zu tätigen. Ein „Sicherstellungsprotokoll“ sollte immer angefordert werden, um die Rechtsgrundlage und die genaue Beschreibung des beschlagnahmten Geldes festzuhalten. Akteneinsicht kann durch einen Anwalt angefordert werden, der auch die Rechtmäßigkeit der Aktion überprüfen kann.
Fallbeispiel von Geldwäsche-Verdacht
Ein aktueller Fall bezieht sich auf eine Klägerin, die einen Betrag von über 18.400 Euro von einem Beklagten, der einen Autohandel betreibt, einfordern wollte. Der Beklagte hatte 2019 eine Bareinzahlung getätigt, von der die Bank jedoch nach Feststellung von Beschädigungen an 92 Geldscheinen eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche an das Landeskriminalamt NRW übersandte. Obwohl das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, blieb die rechtliche Auseinandersetzung bestehen. Wie ra-kotz.de feststellt, wurde die Berufung der Klägerin vor dem Landgericht Aachen als unbegründet abgewiesen.
Das Gericht entschied, dass kein Anspruch auf Rückzahlung bestand, da der Beklagte durch die Einzahlung das Eigentum an den Banknoten übertragen hatte. Solche Fälle verdeutlichen die komplexen rechtlichen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit Bargeldbeschlagnahmungen und Verdachtsmeldungen stehen. Obgleich der Bevölkerung klare rechtliche Rahmenbedingungen eingeräumt werden, ist die Beweisaufnahme in diesen Angelegenheiten oft langwierig und anspruchsvoll.