Die Geschichte von Kira Voßmann, die bei ihren Pflegeeltern in Lichtenau aufwächst, wird durch ihre Erfahrungen, die sie als Kind gemacht hat, geprägt. Kira macht kein Geheimnis daraus, dass sie nicht bei ihren leiblichen Eltern lebt. Ihre Pflegeeltern zeigen ihr viel Liebe und Unterstützung. Doch trotz dieser positiven Rahmenbedingungen sieht sich Kira auch mit Herausforderungen konfrontiert: Sie wird wegen ihres Aussehens, insbesondere ihrer schwarzen lockigen Haare und ihrer dunklen Hautfarbe, verteidigt. Leider bleibt es nicht aus, dass sie von Mitschülern gehänselt und beleidigt wird. Diese Erfahrungen reflektieren ein größeres gesellschaftliches Problem der Diskriminierung, das viele Menschen, insbesondere in Pflegeverhältnissen, betrifft.
Eine neuere Studie, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführt wurde, beleuchtet die Diskriminierung, die Eltern und Pflegepersonen am Arbeitsplatz erfahren. Laut der Umfrage berichten 41% der Eltern und 27% der Pflegepersonen von Diskriminierung aufgrund ihrer familiären Verantwortung. Diese Erhebung, die 2.500 Eltern mit einem jüngsten Kind unter 7 Jahren und 504 Pflegepersonen umfasst, zeigt, dass 56% der befragten Eltern während der Schwangerschaft mindestens eine diskriminierende Situation erlebt haben.
Diskriminierung am Arbeitsplatz
In der Studie kommt zudem ans Licht, dass 39% der Mütter negative Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Mutterschutz gemacht haben. Väter berichten häufiger von Diskriminierung bei der Anmeldung der Elternzeit, während 24% der Mütter und 30% der Männer negative Reaktionen auf die Bekanntgabe der Elternzeit erlebten. Ein weiterer besorgniserregender Punkt ist die Rückkehr ins Berufsleben: 62% der Befragten berichten von negativen Erfahrungen beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit, wobei Mütter (69%) häufiger betroffen sind als Väter (48%).
Besonders auffällig ist, dass 48% der Pflegepersonen am Arbeitsplatz Diskriminierung erfahren. Diese äußert sich oft in Form von ausbleibenden Gehaltserhöhungen und ungünstigen Leistungsbewertungen. Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, fordert gesetzliche Verbesserungen zum Schutz vor Diskriminierung. Ein Vorschlag ist die Ausweitung der geschützten Diskriminierungsgründe im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), um die familiäre Fürsorgeverantwortung zu berücksichtigen.
Rechtsgutachten und Schutzmaßnahmen
Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing und Lena Bleckmann unterstreicht die Notwendigkeit solcher Ergänzungen, da es bestehende Schutzlücken im AGG für Fürsorgeleistende aufzeigt. Beschäftigte, die Rechte gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nehmen, dürfen nicht benachteiligt werden. Ein Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) stellt sicher, dass Arbeitgeber ihre Angestellten nicht benachteiligen, wenn diese ihre Rechte ausüben.
Nach den gesetzlichen Regelungen sind Eltern und pflegende Angehörige durch das Diskriminierungsverbot (§ 7 Absatz 1 AGG) geschützt. Dennoch ist es entscheidend, dass sich Beschäftigte bei Benachteiligungen aufgrund ihrer Pflegeverantwortung aktiv an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, die seit dem 24. Dezember 2022 für solche Fälle zuständig ist. Die gegenwärtige Situation zeigt, dass es noch viel zu tun gibt, um einen gerechten und diskriminierungsfreien Arbeitsplatz für Eltern und Pflegepersonen zu schaffen.