Die Debatte um den Welfenschatz, der potenziell als NS-Raubkunst gilt, nimmt neue Wendungen. Wie weser-kurier.de berichtet, hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) den Kontakt zu den Anwälten von Anspruchstellern aufgenommen, um offene Fragen zu klären. Der Welfenschatz, der wertvolle Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom aus dem 11. bis 15. Jahrhundert umfasst, ist auf dreistellige Millionenbeträge geschätzt. Seit den späten 1920er Jahren gehörte der Schatz einer Gruppe von jüdischen Besitzern.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Frage, ob ein Teil des Schatzes im Jahr 1935 unter Zwang verkauft wurde, was für die Restitutionsansprüche relevant wäre. Während die Beratende Kommission NS-Raubkunst 2014 entschied, dass der Verkauf nicht „verfolgungsbedingt“ war, deuten neue Dokumente auf eine Zwangslage hin. So wurde Alice Koch, eine der letzten Besitzerinnen, möglicherweise zur Zahlung der Reichsfluchtsteuer in Höhe von 1,155 Millionen Euro gezwungen, was nur durch den Verkauf des Welfenschatzes möglich war.
Juristische Auseinandersetzungen und neue Ansprüche
Seit 2022 erhebt ein Nachfahre von Alice Koch Ansprüche, während sich die SPK im Gespräch mit drei Gruppen von Anspruchstellern befindet. Die Stiftung hat erklärt, dass sie bereit sei, die Beratende Kommission erneut mit dem Fall zu befassen, um die Berechtigung der Ansprüche zu klären. Kommissionschef Hans-Jürgen Papier unterstreicht die Verpflichtung der SPK, die Kommission unverzüglich zu konsultieren, während die Prüfung der Zulässigkeit Aufgabe dieser Kommission ist.
Die Rückgabe von Raubkunst gewinnt insgesamt an Bedeutung, wie auch deutschlandfunk.de hervorhebt. Besonders der Fokus auf die Restitution der Benin-Bronzen an Nigeria zeigt den internationalen Trend. Während der NS-Zeit wurden etwa 600.000 Kunstwerke aus jüdischem Besitz in Deutschland gestohlen, und bis heute erfordert die Rückgabe komplexe rechtliche Klärungen.
Reformen in der Kommission und historische Rückblicke
Die Beratende Kommission, die 2003 gegründet wurde, sieht sich kritischen Stimmen gegenüber, die eine Reform der ursprünglich wenig transparenten Regelungen fordern. Bisher durfte die Kommission nur tätig werden, wenn betroffene Museen zustimmten. Kulturminister der Länder sowie Kulturstaatsministerin Claudia Roth unterstützen derzeit eine Reform, die auch personelle Neubesetzungen und mehr Transparenz erfordert. Ziel ist es, durch Empfehlung eine „gerechte und faire Lösung“ für strittige Fälle von NS-Raubkunst zu erreichen.
In einem größeren historischen Kontext ist die Restitution von NS-Raubkunst ein fortlaufender Prozess, der viele Generationen betreffen kann. Schätzungen zufolge sind bis zu 10.000 Kunstwerke weltweit nicht zurückgegeben worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg sicherten die Alliierten viele geraubte Kunstwerke, doch Unklarheiten über die Herkunft und den Verbleib der Objekte bleiben bestehen. Diverse internationale Abkommen, darunter die Washingtoner Erklärung von 1998, verdeutlichen den globalen Anspruch auf Restitution.
In Deutschland gibt es immer noch viele Herausforderungen, insbesondere bei Kunstwerken in privaten Sammlungen, wobei oft die Rückgabefristen bereits abgelaufen sind. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Prozess der Provenienzforschung, welcher die Identifizierung von Raubkunst zu einer zentralen Aufgabe der Museumsarbeit macht, weiterhin intensiv verfolgt wird und ein wichtiger Bestandteil der Rückgabeverhandlungen bleibt.