Das Bundesfamilienministerium steht im Zentrum einer kontroversen Debatte über die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen. Laut einem Bericht des Tagesspiegel hat das Ministerium am 12. Februar ein Schreiben an etwa 560 Projektträger des Bundesprogramms „Demokratie Leben“ verschickt, in dem sie ermahnt werden, sich an die Vorgaben zur politischen Neutralität zu halten. Hintergrund ist eine Protestkundgebung in Suhl, bei der das Logo des Programms unzulässigerweise verwendet wurde.
Die Verwendung des Logos war nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) erlaubt. Die Organisationen haben die Möglichkeit, an Demonstrationen teilzunehmen und solche zu organisieren, dürfen jedoch keine staatlichen Mittel für politische Werbung oder zur Einflussnahme auf Parteien nutzen. Diese Regelung soll insbesondere in Wahlzeiten die Chancengleichheit der politischen Parteien sichern.
Proteste gegen die Union
Die Proteste richteten sich unter anderem gegen die Union, die kürzlich einen Antrag für eine schärfere Migrationspolitik durchgesetzt hatte. Dies führte zu einer parlamentarischen Anfrage der Unionsfraktion zur politischen Neutralität geförderter Vereine. In dieser Anfrage, die 551 Fragen an die Bundesregierung enthält, wird auch die Nutzung staatlicher Fördergelder durch NGOs thematisiert, wie der BR berichtet.
Die CDU/CSU sieht die Proteste als gezielte parteipolitische Einflussnahme im Vorfeld der Bundestagswahl. Tausende Menschen demonstrierten bundesweit, auch vor der CDU-Parteizentrale in Berlin, und Plakate kritisierten den CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der die Demonstranten als „grüne und linke Spinner“ abqualifizierte. In der Anfrage wird zudem hinterfragt, ob Fördergelder tatsächlich gemeinnützigen Zwecken dienen oder missbräuchlich für parteipolitische Aktionen verwendet werden.
Kritik an der Anfrage
Die Antwort der Ampel-Koalition auf die Anfrage ist von grundlegender Kritik begleitet. Vertreter von SPD, Grünen und Linken warfen der Union vor, die Zivilgesellschaft einschüchtern zu wollen und sich dabei einseitig auf Organisationen zu konzentrieren, die gegen Rechtsextremismus arbeiten. Dies könnte, so die Kritiker, den Austausch von Meinungen und die Vielfalt in der politischen Landschaft gefährden. CSU-Politikerin Dorothee Bär verteidigte die Anfrage als legitim, um die Verwendung öffentlicher Gelder zu überprüfen.
Zusätzlich ist dies Teil einer breiteren Diskussion über die Gemeinnützigkeit von NGOs in Deutschland. Politikwissenschaftler Wolfgang Schröder bezeichnet die Anfrage als „gehässige Gegenwehr“ gegen die Demonstrationen, während der Staatsrechtler Hubertus Gersdorf ein Gesetz zur Sicherstellung der politischen Neutralität von staatlich geförderten NGOs fordert. Dieses Thema wird durch frühere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und den Fall der Organisation „Attac“ beleuchtet, die keine Gemeinnützigkeit mehr beanspruchen kann, da sie als zu politisch aktiv angesehen wird.
Die Debatte um die Neutralitätspflicht von NGOs und deren Finanzierung durch den Staat bleibt also brisant. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die drängenden Fragen der Unionsfraktion reagieren wird und welche Konsequenzen dies für die zivilgesellschaftlichen Organisationen haben wird.