Im Schweigegeld-Prozess gegen Donald Trump wurde der Termin für die Verkündung des Strafmaßes auf den 10. Januar festgelegt. Dieses Urteil erfolgt kurz vor Trumps Vereidigung als US-Präsident, die für den 20. Januar angesetzt ist. Der ehemalige Präsident kann persönlich oder virtuell zum Gerichtstermin erscheinen.

Richter Juan Merchan neigt nicht zu einer Haftstrafe, sondern strebt eine „bedingungslose Entlassung“ an. Trump könnte zudem gegen das Urteil in Berufung gehen. Das Gericht hatte Trump wegen der illegalen Verschleierung von 130.000 Dollar Schweigegeld an eine Pornodarstellerin für schuldig befunden. Diese Zahlungen, die vor Trumps erster Präsidentschaft (2017-2021) erfolgt sind, werden als Handlungen eines Privatmannes betrachtet.

Reaktionen und rechtliche Perspektiven

Trump bestreitet, Sex mit der Pornodarstellerin gehabt zu haben, hat jedoch die Zahlung von Schweigegeld bestätigt. Sein Sprecher bezeichnete das Verfahren als „rechtswidrig“ und als „Hexenjagd“. Ursprünglich war die Verkündung des Strafmaßes für Mitte September geplant, wurde jedoch auf nach der Präsidentenwahl verschoben. Dies stellt die erste Strafmaßverkündung gegen einen designierten US-Präsidenten in der Geschichte der USA dar. Zudem wurden mehrere Prozesse gegen Trump seit seinem Wahlsieg eingestellt, da das Justizministerium nicht gegen amtierende Präsidenten ermittelt, wie Spiegel berichtete.

In einem weiteren Bericht von Radio Köln wird betont, dass das Justizministerium seit Trumps Wahlsieg nicht mehr gegen ihn ermittelt hat. Die bevorstehende Strafmaßverkündung ist ein bemerkenswerter Moment in der US-Geschichte und wirft Fragen über die rechtlichen Implikationen für einen amtierenden Präsidenten auf.