Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen sorgt für großen Unmut im deutschen Fußball. Präsidentin Nicole Kumpis von Eintracht Braunschweig äußerteBedenken über die Auswirkungen des Urteils, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) in ihrer Beschwerde gegen die Regelung des Bundeslandes Bremen zurückwies. Diese Regelung sieht vor, dass Veranstalter von gewinnorientierten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern die Kosten für zusätzliche Polizeikräfte übernehmen müssen. Kumpis warnte, dass dies eine „Gefahr für Clubs der ersten und zweiten Liga“ darstelle und besorgt sich über eine mögliche Ungleichbehandlung im deutschen Profifußball. Der Urteilsspruch gefährde die Existenz vieler Vereine, da die unterschiedlichen Gebührenmodelle und der verschiedene Umgang der Bundesländer mit dieser Thematik zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Erhebung solcher Gebühren mit dem Grundgesetz vereinbar ist und die damit verbundenen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Veranstalter verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind. In seiner Begründung stellte der Erste Senat des Gerichts fest, dass die Regelung darauf abzielt, die Mehrkosten der Polizei auf die Veranstalter zu übertragen, welche von diesen Veranstaltungen profitieren. Diese Entscheidung beendet einen zehnjährigen Streit über die Gebühren für polizeiliche Einsätze bei Fußballspielen, der seinen Anfang mit einem Kostenbescheid über 425.000 Euro für ein Spiel zwischen Werder Bremen und Hamburger SV im Jahr 2015 nahm.

Reaktionen auf das Urteil

Die Reaktionen auf das Urteil sind gespalten. Während die Polizeigewerkschaft DPolG das Urteil begrüßte, um die finanziellen Lasten gerechter zu verteilen, äußerten DFL und DFB Enttäuschung. Diese warnen vor Wettbewerbsnachteilen für den Fußballstandort Deutschland und befürchten existenzgefährdende Gebühren für kleinere Vereine. Der DFB betont, dass die Regelung nicht nur die finanziellen Ressourcen der Clubs belaste, sondern auch den Wettbewerb unter den Vereinen ungerechtfertigt beeinflusse.

Zusätzlich schlägt Bremens Innensenator Mäurer der DFL vor, einen Fonds mit jährlichen Beiträgen von 20 bis 30 Millionen Euro einzuführen, um die anfallenden Kosten fair zu verteilen. Die Diskussion über mögliche Solidaritätstöpfe ist allerdings umstritten, da der Vorsitzende des DFL-Aufsichtsrats, Hans-Joachim Watzke, klarstellte, dass Clubs aus Bundesländern ohne derartige Kosten nicht beteiligt werden sollten. Dies verstärkt die Forderungen nach einer fairen Kostenverteilung innerhalb der Liga.

Hintergrund der Regelung

Die Regelung, die Grundlage für das Urteil war, basiert auf dem Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz, das seit November 2014 in Kraft ist. Die DFL hatte sich in ihrem Widerstand gegen diese Regelung auf eine Verletzung ihrer Grundrechte berufen, das Gericht wies jedoch alle Argumente zurück und stellte fest, dass die Gebührenpflicht klar und ohne Auslegungsprobleme geregelt ist. Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern verursachen einen erheblichen polizeilichen Mehraufwand, der gerechtfertigt ist, um die Sicherheit während solcher Ereignisse zu gewährleisten.

Die Situation wirft auch einen Blick auf die Praxis in anderen europäischen Ländern: In Ländern wie Italien und Frankreich müssen Clubs ebenfalls für Polizeikosten aufkommen, was zu einer breiteren Diskussion über die Fairness und die finanzielle Tragfähigkeit im internationalen Fußball führt. Einig ist man sich jedoch darüber, dass die veränderten Regelungen potenziell langfristige Auswirkungen auf die Struktur des deutschen Fußballs haben könnten.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Clubs auf die neuen Anforderungen reagieren werden und ob es langfristig zu einer einheitlicheren Regelung auf deutscher Ebene kommen wird.

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