Am 7. Januar 2025 wird die Diskussion um eine umfassende Steuerreform in Deutschland intensiver. Das Ifo-Institut legt einen Vorschlag vor, der eine Senkung der Einkommenssteuer sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 19 auf 20 Prozent vorsieht. Ziel ist es, Arbeitsanreize zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. „Der Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte schon vor fast 20 Jahren darauf hingewiesen, dass Einnahmensteigerungen notwendig sind“, heißt es in dem Bericht. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, finanzielle Spielräume zu schaffen, um unter anderem die Arbeitslosenversicherung zu stabilisieren.
Bereits 2005 wurde die Mehrwertsteuer erhöht, um Ausgaben zu decken. Nun schätzt das Bundesfinanzministerium, dass eine Erhöhung des regulären Mehrwertsteuersatzes dem Staat jährlich etwa 15,9 Milliarden Euro einbringen könnte. Eine Erhöhung des ermäßigten Satzes von 7 auf 8 Prozent könnte weitere 3,5 Milliarden Euro generieren.
Steuererleichterungen für Unternehmen
Das Ifo-Institut empfiehlt zudem steuerliche Entlastungen für Unternehmen, um Investitionen zu fördern. Eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer um fünf Prozentpunkte und beschleunigte Abschreibungsregelungen stehen im Mittelpunkt dieser Vorschläge. Andreas Peichl, ein Experte des Ifo-Instituts, betont, dass eine höhere Belastung durch Verbrauchsteuern weniger wachstumshemmend sei als die derzeitige Fokussierung auf direkte Steuern.
Dennoch gibt es Bedenken. Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung warnt davor, dass höhere Mehrwertsteuersätze vor allem Geringverdiener stark belasten könnten. Die Diskussion wird auch durch die Überlegungen zur Abschaffung von Mehrwertsteuervergünstigungen ergänzt, wie Friedrich Heinemann vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung anmerkt.
Änderungen im Steuerrecht 2025
Im Jahr 2025 erwartet Deutschland zudem mehrere Veränderungen im Steuerrecht. Das Finanzministerium plant, den Grundfreibetrag auf 12.096 Euro zu erhöhen und den Kinderfreibetrag auf 3.336 Euro pro Elternteil. Auch das Kindergeld wird ab Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind monatlich angehoben. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Existenzminimum steuerlich zu freistellen.
Darüber hinaus wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag angehoben, und der Abzug von Betreuungskosten für Kinder wird mit einem Höchstbetrag von 4.800 Euro je Kind eingeführt. Die Einführung beschleunigter Abschreibungsregelungen und eine Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen sind ebenfalls feste Bestandteile der reformierten Steuergesetzgebung. Die Reformen zielen darauf ab, die steuerliche Belastung zu optimieren und Anreize für wirtschaftliches Wachstum zu schaffen.
Die Debatten über die Zukunft der deutschen Steuerpolitik zeigen, dass die Themen Steuerlast und Anreize für Investitionen weiterhin hoch im Kurs stehen, während die Balance zwischen Einnahmensteigerungen und sozialer Gerechtigkeit gesucht wird. Ob und wie diese Maßnahmen in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl behandelt werden, bleibt abzuwarten. Eine endgültige Klarheit über die Verbesserungen für Geringverdiener wird daher auch in den kommenden Monaten von Bedeutung sein.
Für detaillierte Informationen zu anstehenden Änderungen im Steuerrecht können Interessierte den Bericht des Bundesfinanzministeriums einsehen, während das Ifo-Institut umfassende Analysen zu den Auswirkungen der Steuerreform bereitstellt. Eine tiefgehende Analyse über die Mehrwertsteuererhöhung bietet zudem die Welt.