Am 3. März 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine bedeutende Novellierung der Richtlinie für Zinsausgleichsgarantien bei CIRR-Krediten für den Schiffbau bekannt gegeben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schiffbauindustrie zu stärken. Seit 2008 bietet die Bundesregierung bereits Zinsausgleichsgarantien an, um die Finanzierung von Schiffen aus deutschen Werften zu fördern.

Die Grundlage des sogenannten Schiffs-CIRR-Programms ist der „Commercial Interest Reference Rate“ (CIRR) der OECD. Käufer neuer Schiffe können festsatzbasierte Kredite erhalten, deren Konditionen sich am CIRR-Satz orientieren. Der Bund übernimmt dabei das Zinsänderungsrisiko der Banken im Rahmen der Zinsausgleichsgarantie, was für ein höheres Interesse an Bestellungen deutscher Werften sorgt.

Neue Verwaltungsbedingungen

Ein zentrales Element der Novellierung ist die Flexibilisierung der Verwaltungskostenpauschale. Dies bedeutet, dass die Konditionen für Endkreditnehmer wettbewerbsfähiger gestaltet werden können. Darüber hinaus zielt die Anpassung der Konditionen darauf ab, sie an die CIRR-Programme ausländischer Wettbewerber anzugleichen. Dies könnte die Attraktivität deutscher Werften erheblich steigern und zu einer höheren Auftragslage führen.

Optimierungen zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos sind ebenfalls Teil der Reform. Diese sollen dazu beitragen, hohe Aufschläge auf den CIRR-Satz zu reduzieren und Unsicherheiten für Käufer von Schiffen zu verringern. Damit wird langfristig eine erhöhte Planungssicherheit gewährleistet.

Finanzielle Erfolge und Unterstützung

Seit Einführung des Schiffs-CIRR-Programms konnten bereits 165 Schiffsneubauten im Wert von rund 36 Milliarden Euro unterstützt werden. Besonders der deutsche Kreuzfahrtschiffbau profitiert von den finanziellen Anreizen, welche das Programm bietet. Für den Bund sind bislang im Saldo keine Ausgaben durch das Schiffs-CIRR-Programm entstanden.

Die KfW IPEX-Bank spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung dieses Programms. Sie bietet nicht nur die Infrastruktur für die Finanzierung, sondern auch Beratungsdienste für Werften, finanzierende Banken und Reedereien an. Das CIRR-Schiffsförderprogramm sichert der finanzierenden Bank viele Vorteile, darunter das Tragen des Zinsrisikos für die gesamte Darlehenslaufzeit von der Bundesrepublik Deutschland.

Die Möglichkeit zur Refinanzierung über die KfW wird von der Bundesregierung als gängige Praxis betrachtet und ist für die meisten Banken zugänglich. Interessierte Banken haben die Möglichkeit, die Bedingungen der Refinanzierung direkt über das Ship CIRR Desk bei der KfW anzufragen.

Für weitere Informationen zum Schiffs-CIRR-Programm können die Expert:innen des Ship CIRR Desk kontaktiert werden. Dies ermöglicht nicht nur eine frühzeitige Prüfung von Anträgen, sondern auch die Vereinbarung von Zinsausgleichs- und Refinanzierungsabkommen.

Für mehr Details und weiterführende Informationen zu diesem Thema verweisen wir auf die Berichte des BMWK, der KfW IPEX-Bank und des VSM.