Stadtrat Manuel Reiger hat mit sofortiger Wirkung die Fraktion der Freien Wähler Aalen verlassen. Dies gab er am 18. März 2025 in einer Mitteilung an den Fraktionsvorsitzenden Claus Albrecht bekannt. Trotz seines Austritts bleibt Reiger weiterhin als Mitglied des Gemeinderats aktiv. Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 konnte er 4.435 Stimmen auf sich vereinen und zog mit einem Direktmandat in den Gemeinderat ein. Zuvor war er bis 2023 Mitglied der FDP, bevor er 2024 für die Freien Wähler kandidierte.
Reiger, der im Ausschuss für Umwelt und Technik wirkt und auch Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen ist, äußerte sich nicht zu den Gründen für seinen Austritt. Er dankte jedoch für die bisherige Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion. Interessanterweise sind Gespräche über die Gründung einer neuen Fraktion mit den Stadträten Hellriegel und Rehm, die den Aktiven Bürgern angehören, im Gange. Reiger betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von Sparanstrengungen sowie eine breitere Auseinandersetzung mit Themen wie Steuererhöhungen.
Kommunalwahlen in Deutschland
Der Kontext von Reigers politischer Tätigkeit ist eng mit den kommunalen Wahlen in Deutschland verbunden. Diese Wahlen umfassen nicht nur die Wahl der parlamentarischen Vertretungen in Gemeinden und Städten, sondern auch die Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern sowie die Wahlen zu Kreistagen. Laut dem Grundgesetz, das in Artikel 28, Absatz 1 die Regeln für kommunale Wahlen festlegt, müssen diese Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Freien Wählergemeinschaften, die nicht von der politischen Willensbildung ausgeschlossen werden dürfen.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Modelle der Kommunalverfassung, wobei die Süddeutsche Bürgermeisterverfassung heutzutage die am weitesten verbreitete ist. Diese sieht die Direktwahl des Bürgermeisters vor, während die Magistratsverfassung, die nur in Hessen und Bremerhaven gilt, zwischen Bürgerschaft und Verwaltung trennt. Interessanterweise haben kleinere Parteien und Bürgerinitiativen bei den Kommunalwahlen bessere Chancen, da die Sperrklausel seit 2008 als verfassungswidrig gilt.
Die Wahlberechtigten müssen in der Regel volljährig sein, jedoch dürfen in einigen Bundesländern auch bereits 16-Jährige wählen. Bürgermeister werden typischerweise für fünf bis acht Jahre gewählt, wobei die genauen Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren. Kommunalwahlen sind oftmals geprägt von lokalen Themen, was dazu führt, dass Wähler häufig kleinere Parteien bevorzugen. Die Wahlbeteiligung ist in der Regel niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, was die speziellen dynamischen Herausforderungen der Kommunalpolitik verdeutlicht.
Für die Bürger von Aalen und ihre politischen Vertreter ist die Situation rund um Manuel Reiger und seine Entscheidung, die Fraktion der Freien Wähler zu verlassen, ein spannendes und relevantes Thema. Die kommenden Gespräche über eine mögliche neue Fraktion werden sicherlich sowohl die politische Landschaft in Aalen als auch die Zusammenarbeit im Gemeinderat nachhaltig beeinflussen.
Weitere Informationen finden Sie in den Berichten von Schwäbische Post und der Bundeszentrale für politische Bildung.