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Staatsrechtler kritisiert Aktionismus: Verbot von Gehsteigbelästigungen als unangemessene Beschränkung der Meinungsfreiheit

Staatsrechtler kritisiert Verbot von „Gehsteigbelästigungen“ – Steffen Augsberg: Unangemessene Beschränkung der Meinungsfreiheit

Die Entscheidung des Bundestages, „Gehsteigbelästigungen“ durch eine Änderung des Schwangerenkonfliktgesetzes zu verbieten, sorgt für kontroverse Diskussionen. Der renommierte Staatsrechtler Steffen Augsberg aus Gießen äußerte scharfe Kritik an diesem Vorgehen und bezeichnete es als „Aktionismus„. Während Belästigungen von Schwangeren zweifellos inakzeptabel sind, sieht Augsberg das Verbot als unnötige Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Augsberg betonte, dass bereits bestehende Gesetze ausreichen, um gegen Belästigungen vorzugehen, und bezeichnete das Vorgehen des Bundestages als übertrieben. Seiner Ansicht nach handelte es sich um eine politische Inszenierung der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Augsberg bemängelte, dass das Gesetz auf einem problematischen subjektiven Empfinden basiert und somit unverhältnismäßig ist.

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Der ehemalige Mitglied des Deutschen Ethikrats argumentierte, dass selbst Abtreibungsgegner das Recht haben, ihre Meinung zu äußern. Die Meinungsfreiheit solle auch unpopuläre Ansichten schützen, und Augsberg warnte davor, diese Grenzen zu eng zu ziehen. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass die Neuregelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz fehl am Platz sei, da Polizei- und Straßen- sowie Wegerecht Ländersache sind.

Die Debatte um das Verbot von „Gehsteigbelästigungen“ wirft wichtige Fragen zur Meinungsfreiheit und Gesetzgebung auf. Steffen Augsbergs Kritik unterstreicht die Bedeutung einer ausgewogenen Gesetzgebung, die sowohl den Schutz von Schwangeren als auch die Wahrung der Meinungsfreiheit sicherstellt.

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