Für Bezieher von Bürgergeld hat sich die Regelung zur Ortsabwesenheit entscheidend geändert. Ab sofort müssen alle geplanten Urlaubsreisen zwingend mit dem zuständigen Jobcenter abgestimmt werden. Andernfalls drohen Kürzungen oder der Verlust der Bürgergeldleistungen. Wie der Südkurier berichtet, können Empfänger maximal 21 Kalendertage pro Jahr ohne Genehmigung abwesend sein, wobei diese Frist auch Wochenenden und Feiertage umfasst.

Während einer genehmigten Abwesenheit bleiben die Bürgergeldleistungen sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Wenn diese Grenze überschritten wird, drohen erhebliche finanzielle Nachteile: Abwesenheiten von mehr als drei Wochen führen dazu, dass der Anspruch auf Bürgergeld für die darüber hinausgehende Zeit erlischt. Bei mehr als sechs Wochen ist sogar der Verlust des gesamten Leistungsanspruchs eine Folge.

Neue Regelungen zur Erreichbarkeit

Um die Ansprüche auf Bürgergeld nicht zu gefährden, müssen Bezieher auch bei Abwesenheit für das Jobcenter erreichbar sein. Ab dem 1. Juli tritt eine neue Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) in Kraft, die den Umgang mit diesem Thema stark verändert. Laut buergergeld.org wird künftig die „werktägliche Möglichkeit der Kenntnisnahme“ ausreichen, um den Erreichbarkeitsanforderungen der Jobcenter gerecht zu werden.

Es wird somit nicht mehr gefordert, dass Bürgergeld-Bezieher die Behördenpost persönlich in Empfang nehmen müssen. Stattdessen können Mitteilungen auch digital übermittelt und von Wohlfahrtsorganisationen für Betroffene in Empfang genommen werden. Diese Neuregelung kommt insbesondere obdachlosen Menschen zugute. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat damit die Richtlinien zur Erreichbarkeit aktualisiert, jedoch wird kritisiert, dass moderne Kommunikationsmittel nicht ausreichend gewürdigt werden.

Erweiterte Bedingungen für Unerreichbarkeit

Zusätzlich zu den genannten Änderungen werden nun auch wichtige Gründe für eine Unerreichbarkeit klarer definiert. Zu diesen zählen unter anderem Geburten, Pflege von Angehörigen oder Todesfälle. Die Frist für die Beantragung einer Abwesenheit beim Jobcenter bleibt allerdings bestehen: Anträge müssen spätestens fünf Werktage vor dem geplanten Urlaubsantritt eingereicht werden. Bei unvorhergesehenen wichtigen Ereignissen kann das Jobcenter gegebenenfalls auch längere Abwesenheiten genehmigen.

Wie die Bürgergeld.org berichtet, ist diese neue Regelung Teil einer umfassenden Reform des SGB II, die auch anstrebt, die Bedingungen für die Bürgergeld-Bezieher zu verbessern. Die Erreichbarkeitsverordnung schließt keine digitalen Optionen ein, was die Debatte um notwendige Anpassungen an die moderne Kommunikation weiter anheizt. Die neuen Richtlinien sollen zum 8. August 2023 in Kraft treten, was eine breite Palette an Änderungen mit sich bringt.

Vor dem Hintergrund dieser Reformen ist es für Bürgergeld-Bezieher entscheidend, sich über die aktuellen Pflichten und Rechte im Klaren zu sein, um finanzielle Nachteile oder den Verlust des Versicherungsschutzes zu vermeiden.