Die Verbraucherzentrale Hamburg hat am 22. Januar 2025 die Ergebnisse ihrer jüngsten Untersuchung zur sogenannten „Mogelpackung des Jahres“ veröffentlicht. Der Titel ging in diesem Jahr an das Produkt „Granini Trinkgenuss Orange“. Das Besondere an diesem Fall ist, dass der Anteil an echtem Orangensaft in der Flasche halbiert wurde, ohne dass der Preis gesenkt wurde. Stattdessen wurde die reduzierte Menge durch Zuckerwasser ersetzt, während das Etikett unverändert blieb. Verbraucher erfuhren somit nicht von der veränderten Zusammensetzung des Produkts. Armin Valet von der Verbraucherzentrale kritisierte die Vorgehensweise des Herstellers Eckes-Granini als irreführend und inakzeptabel.

Die Online-Umfrage, an der über 32.000 Menschen teilnahmen, deckte eine besorgniserregende Tendenz auf: Immer mehr Verbraucher fühlen sich durch versteckte Preiserhöhungen und reduzierte Füllmengen getäuscht.

Mehr als nur ein Einzelfall

Obwohl „Granini Trinkgenuss Orange“ im Rampenlicht steht, handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Der Begriff „Shrinkflation“ beschreibt das Phänomen der schrumpfenden Verpackungen bei gleichbleibenden Preisen. Dazu kommt das Konzept der „Skimpflation“, welches die sinkende Qualität bei identischen Preisen thematisiert. So belegen die Rankings der Verbraucherzentrale, dass 2023 insgesamt 104 Produkte von versteckten Preiserhöhungen betroffen waren, während dieser Wert 2024 auf 67 Produkte fiel. Im Durchschnitt betrug die Preiserhöhung im Jahr 2023 23,5%, 2024 stieg dieser Wert auf 31,5%.

An zweiter Stelle im Negativ-Ranking steht das Produkt „Tomaten-Gewürzsalz“ von Lebensbaum. Hier wurde der Inhalt von 150 auf nur noch 80 Gramm reduziert, während der Preis um 1 Euro erhöhte und somit eine Preiserhöhung von 150% zur Folge hatte. Dicht gefolgt von „Cremissimo Bourbon Vanille“ von Unilever, dessen Füllmenge von 1300 auf 900 Milliliter verringert wurde, was einer versteckten Preissteigerung von 44% entspricht.

Kritik an der Lebensmittelkennzeichnung

Die Verbraucherzentralen fordern schon lange, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln transparenter gestaltet wird. Viele Produkte tragen Fantasienamen, die oft nicht die Art des Inhalts beschreiben. Der rechtlich festgelegte Name sollte mehr Klarheit schaffen, um Verbraucher informierter entscheiden zu lassen. Wichtige Informationen sind häufig nur auf der Rückseite der Verpackung zu finden, was Käufer vor die Herausforderung stellt, sich bewusst mit den Produkten auseinanderzusetzen. Das Zutatenverzeichnis listet die Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils auf, wobei Allergene hervorgehoben werden müssen.

Die Problematik von Mogelpackungen ist nicht neu. Hersteller verwenden oft Tricks wie doppelte Böden oder überdimensionierte Verpackungen, um den Eindruck größerer Füllmengen zu erwecken. Laut einer Studie der Verbraucherzentralen könnten durch strengere gesetzliche Regelungen etwa 1,4 Millionen Mülltonnen jährlich in Deutschland eingespart werden, wenn übergroße Verpackungen vermieden werden. Diese Regelung könnte sogar die Einsparung auf knapp 3 Millionen Mülltonnen steigern, wenn auch unnötige Verpackungen in Betracht gezogen werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher konkrete Maßnahmen und Warnhinweise auf Produkten, die auf Änderungen in der Zusammensetzung oder der Menge hinweisen. Auf der anderen Seite soll die Gesetzgebung überdimensionierte Verpackungen differenzierter regeln, um das Gefühl der Irreführung durch unnötige Freiräume in den Packungen zu vermeiden. Die steigende Anzahl von Verbraucherbeschwerden zeigt deutlich, dass Handlungsbedarf besteht.