Im Fall um drei ehemalige Erzieherinnen der Kita Biberburg in Hennigsdorf, die wegen Kindeswohlgefährdung vor Gericht standen, wurde am 14. Februar 2025 ein Urteil gefällt. Die Stadtverwaltung kündigte umgehend Konsequenzen an, wie die Sprecherin Caterina Bobrowski bekanntgab. Die Vorfälle, bei denen Kinder zwischen 2019 und Anfang 2023 genötigt und in Räume gesperrt wurden, wurden mit nicht hinnehmbaren Erziehungsmethoden assoziiert, die von der Stadt klar verurteilt werden.
Die drei Erzieherinnen mussten sich vor dem Jugendschutzgericht in Oranienburg verantworten. Es gibt belastende Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Nötigung. Insbesondere wurden die Erzieherinnen beschuldigt, Kinder gezwungen zu haben, in den Schlafräumen zu bleiben und ihnen das Essen aufzuzwingen. Laut der Vorsitzenden Richterin Morgenstern hat sich der Vorwurf der Nötigung bestätigt.
Urteil und Folgen
Das Urteil gegen eine der Erzieherinnen, Susanne H., umfasst eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro, was insgesamt 1200 Euro ausmacht. Der Richterspruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung innerhalb einer Woche eingelegt werden kann. Bei den anderen beiden Erzieherinnen wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Daniela K. musste 500 Euro an den Märkischen Sozialverein zahlen, während Katrin B. eine Geldauflage von 1000 Euro an Rote Nasen Deutschland e. V. und DermaKIDS e. V. entrichten muss. Eine vierte Erzieherin, Martina W., wurde als nicht verhandlungsfähig eingestuft.
Die Stadt Hennigsdorf führte bereits Ermittlungen gegen vier Personen, die über die Vorfälle informiert waren, jedoch nicht gehandelt hatten. Drei dieser Personen sind nicht mehr in Hennigsdorf beschäftigt. Gespräche mit der verbliebenen Person sind in Planung. Die Stadt plant zudem, das Personal aufzstocken und externe Fachberatungen in Anspruch zu nehmen, um solche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.
Kindeswohl und Kinderschutz
Die Vorfälle in der Kita Biberburg werfen ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Erziehern im Umgang mit Kindern. Kinderschutz ist seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 ein zentrales Anliegen in sozialpädagogischen Einrichtungen. Fachkräfte sind verpflichtet, das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder zu schützen. Oftmals sind die Herausforderungen, Kindeswohlgefährdung zu erkennen, nicht zu unterschätzen, da verschiedene Faktoren zu den beobachteten Verhaltensweisen führen können.
Die gesellschaftliche Verantwortung, Kinder vor Gewalt und Misshandlungen zu schützen, wird auch durch rechtliche Rahmenbedingungen gestärkt. Beispielsweise garantiert § 1631 Abs. 2 BGB das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jugendämter müssen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig werden. Die Stadt Hennigsdorf hat durch die Meldung von Angelina K., einer Hilfserzieherin, die Vorfälle ins Rollen gebracht, was die Notwendigkeit einer offenen und transparenten Kommunikation im Team unterstreicht.
In der Kita-Praxis ist es für Erzieher essenziell, über ein funktionierendes Kinderschutzkonzept zu verfügen. Solche Konzepte beinhalten oft einen Verhaltenskodex für das Personal, der Verhaltensweisen normiert und Grenzen aufzeigt. Zudem ist die Dokumentation von Beobachtungen und regelmäßige Fallbesprechungen unerlässlich, um allfälligen Missständen frühzeitig entgegenzuwirken. Dies wird auch durch die Erhebung von Informationen zu Kindeswohlgefährdung unterstützt, die Fachkräften ermöglichen, im besten Interesse der Kinder zu handeln.
Angesichts der erschreckenden Vorfälle muss die Stadt Hennigsdorf nicht nur Konsequenzen ziehen, sondern auch präventive Maßnahmen ergreifen. Die Pflicht, Kinder vor Gewalt zu schützen, bleibt die zentrale Aufgabe aller Fachkräfte in der frühkindlichen Erziehung.
Für weitere Informationen zu Kinderschutz und Kindeswohl in der Kita-Praxis sind hilfreiche Ressourcen online verfügbar, die auf den rechtlichen Rahmen und die Notwendigkeit der Aufklärung hinweisen.