Ein besorgniserregender Vorfall am Amtsgericht Eckernförde wirft Fragen über den Schutz von Menschen mit Behinderungen auf. Ein 22-jähriger Mann mit geistiger Behinderung wurde mutmaßlich von einem Erzieher misshandelt, wobei ihm die Brustwarzen so stark verdreht wurden, dass er Blutergüsse erlitt. Diese schwerwiegenden Anschuldigungen konnten im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung jedoch nicht abschließend geklärt werden, da das Opfer sich lediglich mit Lauten äußern kann und somit nicht als Zeuge gehört werden konnte. Michaela Pries, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, äußerte sich in einem Interview und machte die strukturellen Diskriminierungen im Ermittlungsverfahren deutlich, die parallelen Fall in Berlin zeigt ähnliche Defizite auf, wo ein Opfer sexualisierter Gewalt nicht als glaubwürdig eingestuft wurde und die Ermittlungen eingestellt wurden.
Pries kritisierte sowohl die Unzulänglichkeiten in der Unterstützung von Opfern, die sich nicht verbal äußern können, als auch die allgemeine Verfügbarkeit von Fachkräften in diesem Bereich. Ihr zufolge müssen Ermittlungen in solchen Fällen nicht nur professionell, sondern auch einfühlsam durchgeführt werden, um den besonderen Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht zu werden. Die wichtige Rolle der Sensibilisierung und Schulung von Behörden und Institutionen wurde ebenfalls hervorgehoben. Ein weiterer Aspekt ist die Überforderung von Familien mit schwerstbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein mehr als 560.000 Menschen mit festgestellten Behinderungs-Merkmalen betreuen.
Hohe Gewaltanfälligkeit in Behinderteneinrichtungen
Eine Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde, hat erneut das große Risiko von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen aufgezeigt, insbesondere in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die Ergebnisse dieser Studie wurden in einem Bericht zusammengefasst, der quantitative und qualitative Befragungsergebnisse sowie konkrete Empfehlungen für eine Verbesserung des Gewaltschutzes enthält. Dabei wurde festgestellt, dass die Schutzvorkehrungen strukturell und rechtlich oft unzureichend sind, was den Personen in diesen Einrichtungen erheblich zusetzt. Viele Menschen mit Behinderungen leben in Wohneinrichtungen oder Werkstätten, die oftmals wenig Raum für Selbstbestimmung und Inklusion bieten.
Ein zentrales Anliegen ist die verstärkte Aufklärung über Rechte von Bewohnern und Werkstattbeschäftigten, die in vielen Fällen unzureichend bekannt sind. Die Beratungsstellen sind häufig nicht barrierefrei und zudem nicht auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Zielgruppe geschult. Auch das Verständnis von Polizei und Justiz für die besonderen Situationen von Menschen mit Behinderungen ist oft mangelhaft. Daher ist es entscheidend, dass das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Gewaltschutzmaßnahmen in der Gesellschaft und bei den Institutionen gestärkt wird.
Forderungen zur Verbesserung des Gewaltschutzes
Die Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention unter der Leitung von Britta Schlegel fordert eine umfassende Gesamtstrategie zum Gewaltschutz in Deutschland. Der Gewaltbegriff umfasst hierbei nicht nur körperliche, sondern auch psychische und sexualisierte Gewalt, die häufig in Sondereinrichtungen vorkommt. Schlegel weist auf die Notwendigkeit hin, dass Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen nicht nur ein Einzelfall ist, sondern dass es sich um systematische Probleme handelt, die behoben werden müssen.
Seit 2022 gibt es gesetzliche Verpflichtungen zur Gewaltprävention in sozialen Einrichtungen, dennoch bleibt der Gewaltschutz oft auf der Strecke. Die Forderungen nach legislativem Nachbesserungen, wirksamer öffentlicher Überwachung zum Schutz vulnerabler Gruppen und einer Verbesserung der Selbstbestimmung sind drängend. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung diese Herausforderungen angehen und den Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe weiter vorantreiben wird. Die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft ist essenziell, um die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen tatsächlich zu fördern.
Die Kombination aus diesen aktuellen Fällen und den umfassenden Studien belegt eindringlich die Notwendigkeit für Reformen und einen klaren Schutzrahmen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Die Politik ist gefordert, hier nicht nur über das Thema zu diskutieren, sondern auch konkrete Handlungen zu initiieren.
Für weitere Informationen ist der Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ebenso von Bedeutung wie die Einschätzungen des Instituts für Menschenrechte.
Weitere Details zu dem spezifischen Fall und den Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein können in der Berichterstattung von kn-online.de nachgelesen werden.