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Silvester in Brandenburg: Ministerium warnt vor irreführenden Knallkörpern!

VorfallWarnung
OrtBrandenburg
UrsacheMissbrauch

In Brandenburg wird vor der Verwendung von Schallerzeugern, auch als „Sound Emitter“ bekannt, gewarnt, die fälschlicherweise als Feuerwerkskörper angesehen werden könnten. Schallerzeuger fallen in die Kategorie P1 und sind keine geeigneten Feuerwerkskörper, wie moz.de berichtet. Diese Produkte, die bis zu 140 Dezibel laute Geräusche erzeugen, bieten keinerlei visuelle Effekte und sind gefährlich. Die Zollbehörden haben bereits damit begonnen, diese Produkte zu beschlagnahmen.

Ein konkretes Beispiel für einen Schallerzeuger ist der „Honey Badger“. Diese Art von Produkten ist typischerweise mit Schwarzpulver gefüllt und hat eine Hülle aus Papier, Pappe oder Kunststoff. Die Zündung erfolgt über eine Zündschnur oder einen Reibkopf. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller weist darauf hin, dass das Design und die Verpackung der Schallerzeuger irreführend sein können. Es gibt spezielle Verwendungszwecke für diese Artikel, etwa in Brauchtumsvereinen, zur Vogelabwehr oder als akustische Notsignale. Missbräuchliche Verwendung als Feuerwerk kann jedoch bestraft werden und der Kauf sowie die Verwendung sind nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Im Gegensatz zum herkömmlichen Feuerwerk sind Schallerzeuger ganzjährig erhältlich, seriöse Anbieter verkaufen nur solche mit CE-Kennzeichnung.

Wichtige Sicherheitshinweise

Die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) prüft pyrotechnische Gegenstände auf ihre Sicherheit, bevor sie in der EU verkauft werden. Wie bam.de berichtet, darf Feuerwerk aus anderen EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden, wenn es von einer „Benannten Stelle“ geprüft wurde und ein CE-Zeichen sowie eine vierstellige Registriernummer trägt.

In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ausschließlich von Personen über 18 Jahren eingesetzt werden. Darüber hinaus gelten spezifische Bestimmungen für Transport, Verwendung und Lagerung. Die BAM empfiehlt, Feuerwerk für die Verwendung in Deutschland nur in Deutschland zu kaufen, um sicherzustellen, dass es den rechtlichen Anforderungen entspricht. Verbraucher sollten zudem kein Feuerwerk aus Vorjahren verwenden, da dieses seine Funktion durch Feuchtigkeit oder Trockenheit verlieren kann.

Zusätzlich wird vor der Verwendung illegaler Knallkörper gewarnt, die gefährlich sind und zu schweren Verletzungen führen können. Schallerzeuger der Kategorie P1 sind nicht als Feuerwerkskörper zu verwenden, und die Entsorgung von Feuerwerk sollte mit Vorsicht erfolgen. Funktionierende Reste können in den Restmüll gegeben werden, während nicht funktionierende Artikel in einem Recyclinghof behandelt werden müssen.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 17
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 72
Analysierte Forenbeiträge: 36

Referenz
www.moz.de
Weitere Infos
www.bam.de
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