In der kommenden Nacht, von Dienstag auf Mittwoch, wird in Deutschland traditionell das Silvesterfeuerwerk gezündet, um den Jahreswechsel zu feiern. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern begann bereits am Samstag. Laut cnv-medien.de dürfen Silvesterfeuerwerke nur zwischen Mitternacht des 31. Dezember und Mitternacht des 1. Januar abgebrannt werden. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitfensters eigene Zeiten festzulegen.

Das Silvesterfeuerwerk gehört zur Kategorie F2, welches nur von Personen ab 18 Jahren und ausschließlich im Freien abgebrannt werden darf. Zu den F2-Feuerwerkskörpern zählen Raketen, Knallkörper und Batterien. Für Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1, wie Wunderkerzen und Knallerbsen, gilt hingegen eine Altersgrenze von 12 Jahren, und diese dürfen ganzjährig verwendet werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Reste von Feuerwerkskörpern aus dem Vorjahr nicht gezündet werden sollten, da sie feucht oder zu trocken gewesen sein könnten.

Brandschutz und Sicherheit

Die Brandschutz-Zentrale legt Sicherheitsrichtlinien für den Umgang mit Feuerwerkskörpern fest. Es wird empfohlen, Feuerwerkskörper nur bei lizenzierten Firmen mit BAM Prüfsiegel zu kaufen. Diese Feuerwerkskörper sind in zwei Prüfkategorien unterteilt: BAM F1 für Kleinstfeuerwerke, die für Kinder ab 12 Jahren geeignet sind, und BAM F2 für Kleinfeuerwerke, die ausschließlich für Erwachsene verkauft werden. Der Verkauf dieser Kategorien erfolgt zwischen dem 28. und 31. Dezember, und das Zünden ist nur an Silvester zwischen 18 und 6 Uhr am Neujahrstag erlaubt.

Um die Sicherheit beim Zünden zu gewährleisten, sollten Raketen aus stabilen Behältern abgefeuert und Sicherheitsabstände zu Menschen und Tieren eingehalten werden. Alkoholisierte Personen sollten vom Zünden ferngehalten werden, und Blindgänger dürfen nicht erneut gezündet werden. Zudem wird empfohlen, brennbare Materialien von Terrassen und Balkonen zu entfernen, Mülltonnen mit Abstand zur Hauswand zu platzieren und Fenster sowie Außentüren während der Silvesternacht geschlossen zu halten.

Zusätzlich empfiehlt es sich, Tischfeuerwerk und Bleigießen auf einem feuerfesten Untergrund durchzuführen, brennende Kerzen zu löschen und erforderliche Brandlöschmittel wie Eimer Wasser oder Feuerlöscher griffbereit zu halten. Um Verletzungen vorzubeugen, sollte auch Gehörschutz für Kinder und Erwachsene bereitgelegt werden, und der Verbandskasten auf seine Vollständigkeit überprüft werden.