In der Silvesternacht 2024 kam es in Deutschland zu zahlreichen schweren Vorfällen im Zusammenhang mit dem Zünden von Feuerwerk. Insbesondere in Stuttgart wurde ein Mann bei der Handhabung eines Silvesterknallers schwer verletzt und verlor dabei einen Finger. Der abgetrennte Finger wurde von einem Hund gefunden und anschließend ins Krankenhaus gebracht, wie swp.de berichtete.

Zusätzlich wurde eine 16-Jährige in Stuttgart durch eine Rakete am Kopf getroffen und schwer verletzt. Zahlenmäßig alarmierend ist auch der Vorfall, bei dem drei Unbekannte mehrere Silvesterraketen auf eine Gruppe von bis zu 30 Menschen abfeuerten. Die Polizei sucht derzeit Zeugen, um den Vorfall aufzuklären. In Adelsheim im Neckar-Odenwald-Kreis wurden Böller auf ein Gefängnis geworfen, was zu Schäden an mehreren Kameras führte. Das Abbrennen von Pyrotechnik führte in dieser Nacht zu einer Vielzahl von Bränden, die zu einem geschätzten Gesamtschaden von rund zwei Millionen Euro führten.

Vielzahl an Unfällen und Verletzten

In mehreren Städten, darunter Berlin, München, Köln und Hamburg, kam es zu Ausschreitungen und Angriffen auf Polizei und Feuerwehr. Insbesondere in Berlin wurde von 330 Festnahmen und 13 verletzten Polizisten berichtet, darunter ein schwer verletzter Beamter. Weitere verletzte Kinder wurden in München und Bochum gemeldet. Ein 24-Jähriger starb in Nordrhein-Westfalen durch die Explosion eines Böllers, während ein 20-Jähriger in Hamburg durch einen selbstgebauten Böller ums Leben kam. In Sachsen starben zwei Menschen durch Feuerwerk, und ein weiterer Mensch in Brandenburg wurde tödlich verletzt, wie merkur.de berichtete.

Die Polizei in Bayern zählte in der Neujahrsnacht insgesamt 3316 Einsätze, was einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Böllern ist nur vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 7 Uhr erlaubt; Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Berliner Polizei appellierte an Eltern, ihre Kinder vor Gewalttaten und dem Zünden von Feuerwerk zu warnen.

Quellen

Referenz 1
www.swp.de
Referenz 2
www.merkur.de
Quellen gesamt
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