Der Schutz von Politikern in Deutschland wird in erster Linie von der Polizei gewährleistet. Das Bundeskriminalamt (BKA) übernimmt dabei die Sicherung des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und einiger Bundesminister. Auf Landesebene sind in der Regel die Landeskriminalämter (LKA) für den Schutz von Ministerpräsidenten und Innenministern zuständig. Personenschützer des LKA, umgangssprachlich als Leibwächter bekannt, begleiten Politiker zu Veranstaltungen, überprüfen Räumlichkeiten vor Ankunft und überwachen die Umgebung.
Das Berliner LKA beherbergt die zweitgrößte Personenschutzdienststelle in Deutschland – den Berliner Personenschutz. Dieser ist für den Schutz von Mitgliedern der Landesregierung, ausländischen Regierungsvertretern, gefährdeten Personen und bedrohten Besuchern Berlins zuständig. Auch Botschafter, Vertreter von jüdischen Organisationen und Personen mit spezifischen Funktionen werden von Personenschützern bewacht. Das LKA führt eine Gefährdungsbewertung durch, um die Risiken eines tätlichen Angriffs zu analysieren, wobei diese Einschätzung je nach Situation variiert.
Die Gefährdung von Politikern wird üblicherweise in drei Stufen unterteilt. Personen mit einem besonders hohen Risiko wie US-Präsidenten werden rund um die Uhr bewacht, da jederzeit mit einem Anschlag gerechnet werden muss. Selbst weniger gefährdete Politiker wie der Bundeskanzler haben mehrere Personenschützer an ihrer Seite, während andere Politiker mit weniger Leibwächtern auskommen. Trotz des Schutzes durch Leibwächter kann nicht jede Annäherung verhindert werden, insbesondere in Wahlkampfsituationen mit direktem Bürgerkontakt besteht die Möglichkeit, dass Politiker bedrängt oder angegriffen werden. Es gab bereits gravierende Vorfälle, bei denen Politiker wie Wolfgang Schäuble und Oskar Lafontaine schwer verletzt wurden.