In der heutigen Pressemitteilung informierte die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen über wichtige Sicherheitsmaßnahmen zum bevorstehenden Silvesterfest. Die Behörden warnen eindringlich vor den Gefahren, die beim Umgang mit Feuerwerkskörpern entstehen können. Unachtsamkeit und Alkoholkonsum während der Feierlichkeiten erhöhen das Risiko von Verletzungen und Bränden.

Es wird geraten, Feuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen abzubrennen und von leicht entzündlichen Materialien fernzuhalten. Besonders alkohlisierte Personen sollten sich vom Umgang mit Feuerwerk fernhalten. Zudem betonen die Sicherheitskräfte, dass die Gebrauchsanweisungen der jeweiligen Feuerwerksartikel vor dem Zünden unbedingt gelesen werden sollten. Die zunehmende illegale Einfuhr von nicht zugelassenen und gefälschten Feuerwerkskörpern stellt ein weiteres großes Risiko dar; daher ist es wichtig, nur solche Artikel zu kaufen, die mit einer BAM-Zulassungsnummer versehen sind.

Sicherheitsvorkehrungen für einen unbeschwerten Jahreswechsel

Die Polizei und Feuerwehr geben zudem wertvolle Tipps, um eine sichere Silvesternacht zu gewährleisten. Feuerwerkskörper sollten niemals auf Menschen gerichtet werden, und Raketen dürfen ausschließlich im Freien und aus stabilen Behältern abgefeuert werden. Blindgänger sind nicht erneut zu zünden, stattdessen sollte man sie mit Wasser löschen. Gehörschäden durch Feuerwerk sind häufig; Gehörschutz wird insbesondere für Kinder empfohlen. Brandgefahr besteht oft durch Balkonbrände, weshalb brennbare Gegenstände entfernt und Fenster geschlossen werden sollten.

Darüber hinaus sind Eltern in der Verantwortung, den Umgang ihrer Kinder und Jugendlichen mit Feuerwerk zu überwachen. Es wird empfohlen, den Kauf von Feuerwerk auf ein Minimum zu beschränken, nur im Freien zu zünden und den Sicherheitsabstand einzuhalten. In bestimmten Regionen sind zudem Feuerwerks-Verbote erlassen worden, insbesondere in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen, wobei bei Verstößen Bußgelder drohen.

Im Rahmen der Sicherheitsvorkehrungen wird auch auf eine Polizeiliche Kriminalstatistik verwiesen, die für das Jahr 2022 460 registrierte Straftaten im Bereich Gewaltkriminalität im Kreis Lüneburg ausweist. Die Aufklärungsquote dieser Delikte liegt bei 83%, wobei 28% der Tatverdächtigen nicht-deutscher Herkunft sind.

Zusätzlich berichtet die Plattform Ludwigshafen24 über die gesetzlichen Bestimmungen rund um den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern in Deutschland. Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 dürfen verkauft werden, sofern sie über eine CE-Kennzeichnung und eine Registriernummer verfügen. Illegale Feuerwerkskörper sind streng verboten und können zu schweren Verletzungen und hohen Bußgeldern führen.

Der Verkauf der Kategorie F2 ist nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt, wobei die Regelung gilt, dass an einem Sonntag der Verkauf bereits am 28. Dezember beginnen kann. Für Kinder ist ganzjährig Feuerwerk der Kategorie F1 erhältlich; die Nutzung ist jedoch nur für Personen ab 12 Jahren gestattet. Es gelten zudem strenge Vorschriften zur Lagerung und Nutzung, wobei eine Abweichung von den Regelungen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Die offiziellen Zündzeiten für Feuerwerk sind vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 0 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind solche Aktivitäten nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Trotz der speziellen Regelungen wird den Bürgern geraten, auf den Schutz für Haustiere und lärmempfindliche Nachbarn zu achten, indem Fenster und Türen geschlossen gehalten werden.