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Schwerpunktaktion des Zolls: Prüfung von Hotel- und Gaststättengewerbe // 4 illegale Aufhältige entdeckt

Am 8. Juni 2024 führten 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel intensive Überprüfungen in verschiedenen Betrieben des Hotel– und Gaststättengewerbes in Neumünster, Bordesholm, Lübeck und im Raum Ostholstein durch. Das Hauptanliegen dieser Aktion war die Durchsetzung von sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, die Einhaltung des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.

Gabriele Oder, die Sprecherin des Hauptzollamts Kiel, berichtete, dass bei 18 Arbeitgebern Beanstandungen festgestellt wurden, wobei in 4 Fällen ein Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt in Deutschland besteht. Darüber hinaus wurden Verdachtsfälle auf Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben und Leistungsbetrug aufgedeckt. Zusätzlich wurden Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Sofortmeldeverstößen und fehlenden Arbeitsaufzeichnungen festgestellt.

Die durchgeführten Prüfungen sind nur der Anfang, da nun umfangreiche Nachermittlungen folgen. Die Daten der Arbeitnehmer*innen vor Ort werden mit den Unterlagen der Unternehmen abgeglichen, und es wird eine detaillierte Überprüfung der Geschäftsunterlagen durchgeführt. Der Zoll arbeitet eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen, um sämtliche Verstöße effektiv zu ahnden.

Es wurde betont, dass die Hotellerie und Gastronomie besondere Aufmerksamkeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit erhalten. Aufgrund der naturgemäß variablen Arbeitszeiten und -aufkommen in diesen Branchen sind Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen leider keine Seltenheit. Die Kontrollen des Zolls spielen eine wichtige Rolle, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch den Zoll sind von großer Bedeutung für die Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen. Die FKS führt regelmäßig Prüfungen durch, wobei sowohl Stichproben als auch vollständige Überprüfungen aller Beschäftigten eines Unternehmens durchgeführt werden. Besonders in stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen werden vermehrt Schwerpunktprüfungen durchgeführt, die einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen leisten.


OTS

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