Schwerin ist die erste Stadt in Deutschland, die Bürgergeld-Empfänger zur Arbeitsaufnahme verpflichtet. Der Stadtrat hat am 4. Januar 2025 in einer Sitzung einen entsprechenden Beschluss gefasst, der sich auf Bürgergeld-Bezieher sowie auf Asylbewerber erstreckt. Dies geschieht im Rahmen eines neuen Konzepts, das dazu soll, Bürgergeld-Empfänger in Arbeitsgelegenheiten zu integrieren, die vor allem bei gemeinnützigen Trägern wie Kitas, Schulen oder der Tafel stattfinden sollen. Der CDU-Fraktionschef Gert Rudolf nannte bei der Abstimmung eine Gegenleistung für die erhaltenen staatlichen Leistungen notwendig und bemerkte, dass die Maßnahme dazu beitragen könnte, die Anzahl der Leistungsberechtigten zu vermindern und die Kosten für die Stadt zu senken, wie n-tv berichtet.

Bürgergeld darf nicht nur von Arbeitslosen beantragt werden, sondern auch von Menschen, die bereits arbeiten und ihr Gehalt aufstocken möchten. Im Rahmen der neuen Regelung drohen Kürzungen der staatlichen Leistungen, wenn die betroffenen Personen der Arbeitspflicht nicht nachkommen. Die Regelungen sind im Sozialgesetzbuch und im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt, jedoch gab es bisher keine Verpflichtung zur Annahme der Arbeitsgelegenheiten, wie das BMAS anmerkt.

Abstimmungsergebnisse und Meinungen

In der entscheidenden Abstimmung erhielt der Antrag 24 Ja-Stimmen, während 16 Mitglieder mit Nein stimmten. Oberbürgermeister Rico Badenschier, ein Mitglied der SPD, stimmte gegen den Antrag und äußerte Bedenken hinsichtlich der hohen Personal- und Kostenaufwände, die mit der Umsetzung einhergehen könnten. Badenschier forderte, dass die Arbeitsgelegenheiten dazu dienen sollten, die Menschen in dauerhafte Anstellungen zu integrieren, und er sieht andere Ansätze als effektiver an, um die Arbeitslosenquote zu senken.

Die Initiatoren der Regelung verweisen darauf, dass bereits ähnliche Maßnahmen in Thüringen umgesetzt werden, wo ein Viertel der Verpflichteten eine Vollzeitbeschäftigung gefunden hat. Rudolf hob hervor, dass die Stadt Schwerin damit einen Schritt in die richtige Richtung wagt, während Badenschier darauf hinweist, dass die unter diesen neuen Rahmenbedingungen durchgeführten Arbeitsverpflichtungen nicht notwendigerweise die gewünschten Ergebnisse bringen werden.

Bürgergeld: Ein Überblick über die Leistungen

Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt von Personen, die nicht selbstständig für ihren Bedarf sorgen können. Die Berechnung des Bürgergeldes erfolgt anhand von Regelsätzen, die sich nicht individuell unterscheiden. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt beispielsweise ab dem 1. Januar 2025 monatlich 563 Euro. Alleinstehende mit einem Kind könnten eine Gesamtleistung von etwa 1.822,68 Euro erhalten, wenn die Kosten für Unterkunft angemessen sind und berücksichtigt werden.BMAS gibt Auskunft über die Regelungen.

Die Bürgergeldleistung wird nicht lediglich zur Deckung der Lebenshaltungskosten bereitgestellt. Sie umfasst auch neben den Regelbedarfen auch angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie spezifische Mehrbedarfe, die je nach individuellen Lebenssituationen angesetzt werden können. Trotz dieser umfassenden Regelung blieb der Betrag des Bürgergeldes im Jahr 2025 unverändert, was bedeutet, dass die Höhe für alle Empfänger gleich bleibt.

Die neue Regelung zur Arbeitsverpflichtung in Schwerin stellt nicht nur eine Wende in der lokalen Politik dar, sondern könnte auch weitreichende Folgen für die Integrationsstrategien von Bürgergeld-Empfängern und Asylbewerbern in Deutschland haben.