Schwerin hat als erste Stadt in Deutschland beschlossen, Bürgergeld-Empfänger zur Arbeit zu verpflichten. Der Stadtrat verabschiedete Mitte Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag, der nun in Kraft tritt. Die Entscheidung betrifft insbesondere Arbeitslose, die Leistungen nach dem Bürgergeld beziehen. Der CDU-Fraktionschef Gert Rudolf betonte, dass es sich um eine notwendige Gegenleistung für staatliche Unterstützung handelt. Die zugeteilten Arbeitsgelegenheiten sollen vor allem bei gemeinnützigen Trägern wie Vereinen, Kitas oder Schulen stattfinden.
Bislang konnten Bürgergeld-Empfänger freiwillig an solchen Arbeitsgelegenheiten teilnehmen, jedoch gab es keine Verpflichtung zur Annahme. Ursprünglich hatte der Antrag sich nur auf Asylbewerber bezogen, wurde jedoch später auf alle Bürgergeld-Empfänger ausgeweitet. Das Abstimmungsergebnis des Stadtrats fiel mit 24 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und einer Enthaltung recht eindeutig aus.
Kritik an der Entscheidung
Der Oberbürgermeister von Schwerin, Rico Badenschier (SPD), stimmte gegen den Antrag und äußerte Bedenken bezüglich der Wirksamkeit der Maßnahme. Er bezeichnete den Antrag als einen Versuch, an niedere Instinkte der Menschen zu appellieren, und verwies auf die hohen Personalaufwände und Kosten, die mit der Umsetzung verbunden wären. Badenschier unterstrich, dass die Arbeitsgelegenheiten nicht einfach dazu dienen sollten, Menschen nur „zu parken“, sondern sie sinnvoll zu beschäftigen.
Besonders beachtenswert ist, dass auch ukrainische Flüchtlinge, die Bürgergeld beziehen, nun zur Arbeit verpflichtet werden. Für Asylbewerber wurde eine Mehraufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde festgelegt, während Bürgergeld-Empfänger zwischen einem und zwei Euro pro Stunde erwarten können. Eine Erhöhung des Bürgergeldes wurde für 2025 nicht beschlossen, sodass die Beträge für alle Empfänger gleich bleiben.
Zukünftige Reformen und erneute Diskussion
Im Kontext dieser Entwicklungen plant die CDU eine umfassende Reform des Bürgergeldes. Im Hinblick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen im Februar 2025 hat die Partei angekündigt, das Bürgergeld abzuschaffen. Stattdessen will sie eine „Neue Grundsicherung“ einführen, die darauf abzielt, erwerbsfähige hilfebedürftige Personen zügiger in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aktuell beziehen etwa 1,7 Millionen Menschen Bürgergeld, während gleichzeitig zahlreiche Stellen unbesetzt sind.
Die geplante Reform sieht vor, dass Leistungsbezieher aktiv nach Arbeit suchen müssen, und Nachweise über Bewerbungsaktivitäten werden erforderlich. Bei Nichterfüllung der Anforderungen drohen Sanktionen bis hin zur völligen Streichung der Leistungen. Monatliche Termine im Jobcenter sollen die intensive Betreuung und Unterstützung der Hilfebedürftigen sicherstellen. Zudem sollen Karenzzeiten und Schonvermögen wegfallen, um Vermögensansammlungen zu verhindern.
Die Diskussion über die Verpflichtung zur Arbeit und die geplanten Reformen zeigt deutlich, wie Politik und Gesellschaft versuchen, den Zugang zum Arbeitsmarkt für verschiedene Gruppen zu gestalten. Die kommenden Monate dürften eine spannende Zeit für alle Betroffenen werden.
Für weitere Informationen, siehe die Berichterstattung von Südkurier und bürger-geld.org.