Im Landgericht Düsseldorf stehen aktuell sechs Männer wegen schwerem Bandenstiebstahl und gewerbsmäßiger Bandenhehlerei vor Gericht. Die Angeklagten, deren Alter zwischen 25 und 40 Jahren liegt, sind beschuldigt, in zahlreichen Einbrüchen in Garten- und Landschaftsbaubetriebe sowie Bedachungsfachgeschäfte in Nordrhein-Westfalen, einschließlich Düsseldorf, verwickelt gewesen zu sein. Die erhebliche Beute, die die Männer erlangten, umfasst Buntmetall wie Blei und Kupfer sowie hochwertige Werkzeuge wie Kettensägen und Hochdruckreiniger, der Gesamtwert der gestohlenen Gegenstände übersteigt 700.000 Euro, wie RP Online berichtet.

Zusätzlich werden den Angeklagten auch Diebstähle und der Weiterverkauf von Obst- und Gemüsekisten für den Lebensmittelgroßhandel vorgeworfen. Die Männer befinden sich derzeit in Untersuchungshaft, und es wird vermutet, dass sie Teil einer größeren Diebesbande sind, was möglicherweise die Intensität und Planung dieser Straftaten erklärt.

Definition von Bandendiebstahl

Bandendiebstahl ist nach deutschem Recht ein besonders schwerer Fall des Diebstahls und fällt unter § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Laut anwalt.de macht sich strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt. Es genügt, wenn mindestens drei Personen sich zusammenschließen, um wiederholt Straftaten zu begehen. Die Mitglieder müssen nicht permanent zusammenarbeiten, müssen aber eine gemeinsame Abrede über zukünftige Taten treffen.

Eine bemerkenswerte Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat verdeutlicht, dass für den Vorwurf des Bandendiebstahls nicht alle Mitglieder an der Tat aktiv beteiligt sein müssen. Es reicht, wenn zwei Mitglieder am Tatort tätig sind, solange eine vorherige Abrede getroffen wurde. Eigenmächtiges Handeln schließt jedoch eine Bandenstruktur aus.

Kriminalitätslage in Deutschland

Die aktuellen Vorwürfe stehen im Kontext einer steigenden Kriminalitätsrate in Deutschland. Im Jahr 2022 wurden insgesamt rund 5,63 Millionen Straftaten erfasst, wobei Diebstahl eine erhebliche Rolle spielt. Laut Statista gab es 1,78 Millionen polizeilich erfasste Diebstähle, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Besonders häufig sind Ladendiebstähle, Fahrraddiebstähle und Einbrüche in Kraftfahrzeuge.

In Nordrhein-Westfalen ereigneten sich über 23.500 Wohnungseinbrüche im Jahr 2022, was mehr als 35% aller Fälle in den Bundesländern ausmacht, jedoch mit einer Aufklärungsquote von nur 16,1%. Dies unterstreicht, wie wichtig die rechtlichen Maßnahmen gegen schwerwiegende Diebstahldelikte sind und welche Herausforderungen die Polizei bei der Bekämpfung dieser Kriminalität hat.