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Schweizer vergisst Aktienzertifikate im Wert von über 100.000 CHF beim ZOLL anzumelden – Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

In einem unglücklichen Vorfall fand der Zoll am Zollamt Konstanz-Autobahn Aktienzertifikate im Wert von 100.000 Schweizer Franken im Kofferraum eines 81-jährigen Schweizers. Trotz der Regelung, dass Barmittel ab 10.000 Euro bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll angemeldet werden müssen, hatte der Mann vergessen, die Aktienzertifikate anzumelden. Laut den Zöllnern wurden die Papiere in einem Koffer entdeckt, den der Reisende im Kofferraum seines zugelassenen Mercedes Benz transportierte.

Als Barmittel angesehen, unterliegen Aktien ebenfalls der Anmeldepflicht bei Einreise nach Deutschland. Der Schweizer Bürger sah sich mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert, das mit einer Sicherheitsleistung von 13.000 Euro verbunden war. Der Fall wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe übergeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass neben Bargeld auch übertragbare Inhaberpapiere wie Aktien bei der Einreise nach Deutschland angemeldet werden müssen, wenn ihr Gesamtwert 10.000 Euro oder mehr beträgt. Wer dieser Anmeldepflicht nicht nachkommt oder falsche Angaben macht, riskiert eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro. Weitere Informationen zu den Bestimmungen und dem Anmeldungsverfahren können auf der Website des Zolls unter www.zoll.de eingesehen werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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