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Schwarzarbeitsprüfungen decken Verstöße in Hamburger Hotellerie und Gastronomie auf

Am vergangenen Wochenende führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in ganz Deutschland präventive Prüfungen im Bereich Hotel- und Gastgewerbe durch. Ziel war es, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, Mindestlohnbestimmungen sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Betrug zu gewährleisten.

In Hamburg waren 56 Mitarbeiter der FKS im Einsatz und befragten 74 Arbeitnehmer in 16 verschiedenen Betrieben. Leider wurden insgesamt 45 Verstöße gegen Meldepflichten festgestellt. Darüber hinaus wurden 14 Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen, was zu sechs Fällen zusätzlicher Maßnahmen führte. Es gab auch Verdachtsfälle von Leistungsmissbrauch und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.

Die durchgeführten Prüfungen werden durch umfangreiche Nachkontrollen ergänzt, bei denen die vor Ort gesammelten Daten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Hotellerie und Gastronomie, die dem Mindestlohngesetz unterliegen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Zoll durch seine Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen leistet. Durch risikoorientierte Prüfungen, sowohl stichprobenartig als auch umfassend, wird Schwarzarbeit effektiv bekämpft. Die FKS führt ganzjährig bundesweit und regional Schwerpunktprüfungen durch, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen.


OTS

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