Bundeskanzler Olaf Scholz hat kürzlich auf die skandalösen Vollzugsdefizite bei Abschiebungen in Bayern hingewiesen. In einem Interview äußerte er sein Unverständnis darüber, dass ein ausreisepflichtiger Afghaner, der psychische Probleme hatte, nicht aus Deutschland abgeschoben werden konnte. Dieser Täter hat in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann getötet, was erneut die Debatte um die Sicherheitsgesetze und die Asylpolitik befeuert hat. Scholz forderte Maßnahmen zur schnelleren und umfangreicheren Abschiebung von Personen, die ausreisepflichtig sind, und betonte, dass die Politik aktiv handeln müsse, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Die Bundesregierung arbeite bereits an besseren Grenzkontrollen sowie Abkommen mit Herkunftsländern, um die irreguläre Migration weiter zu reduzieren und die Zahl der Rückführungen zu erhöhen, so Scholz. Er forderte, diesen Weg fortzusetzen und die Zahlen weiter zu verbessern. Bayern, unter der Leitung von Innenminister Joachim Herrmann, steht dabei besonders im Fokus, da die Verantwortung für Rückführungen in den Ländern liegt, während das Asylrecht auf Bundesebene geregelt wird.
Vollzugsdefizite und der Fall Amri
Die Problematik der Vollzugsdefizite ist nicht neu. Bereits im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin wurde festgestellt, dass die Behörden Anis Amri, den Täter, bereits 2016 hätten stoppen können. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages hat aufgezeigt, dass es erhebliche Mängel in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gab. Der Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht „Abschiebungsanordnungen“ gegenüber als gefährlich eingeschätzten Ausländern, jedoch wurde festgestellt, dass diese Regelung in der Praxis oft nicht ausreichend genutzt wurde.
Einige Experten fordern eine einheitliche Handhabung der Asyl- und Aufenthaltsgesetze, um solche Lücken zu schließen. Der Fall Amri und weitere Vorfälle haben verdeutlicht, dass trotz eines klaren rechtlichen Rahmens, wie dem Artikel 16a des Grundgesetzes, der politisch verfolgte Personen Asyl gewährt, die Implementierung und Durchsetzung mangelhaft ist.
Asylrecht und Schutzformen
Das Asylrecht in Deutschland hat Verfassungsrang und zielt darauf ab, Menschen zu schützen, die aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in ihrer Heimat verfolgt werden. Verfolgung kann aus verschiedenen Gründen wie Rasse, Nationalität oder politischen Überzeugungen erfolgen. Neben dem rechtlichen Schutz ist es wichtig, zu beachten, dass nicht jede negativ erlebte staatliche Maßnahme zu einer asylrelevanten Verfolgung führt; vielmehr muss eine gezielte Rechtsgutverletzung vorliegen.
Darüber hinaus wird Asylberechtigten in Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre gewährt, die sich unter bestimmten Bedingungen in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umwandeln lässt. Dies zeigt, dass Deutschland bestrebt ist, einen Schutzraum für Verfolgte zu bieten, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit sieht, rechtliche Rahmenbedingungen klar zu implementieren und Defizite in ihrer Ausführung zu beheben.
Die aktuellen Ereignisse und Forderungen von Politiker*innen machen deutlich, dass der Druck auf die Regierung weiter wächst, effektive Lösungen zu finden, um sowohl Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten als auch den völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber schutzbedürftigen Personen nachzukommen. Der Fall in Aschaffenburg hat dabei das gesamte System in den Fokus gerückt und unterstreicht die Dringlichkeit einer Reform.