Frauen mit Behinderung sind einem erhöhten Risiko sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Laut einem Artikel von Rheinpfalz sind diese Frauen häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen als ihre nichtbehinderten Kolleginnen. Die Problematik dieser Gewaltform ist jedoch ein gesellschaftliches Tabu, das schwerwiegende Folgen hat.

Anaïs Ndiminnha, eine Expertin auf diesem Gebiet, fordert dringend besseren Schutz für Frauen mit Behinderungen. Ein zentrales Thema in der Diskussion ist, wo sexualisierte Gewalt beginnt. Dazu gehören auch anstößige Bemerkungen oder unerwünschte Küssen, die oft nicht ernst genommen werden, aber bereits als Grenzverletzungen zu werten sind.

Studie zu Gewalt und Belästigung

Eine umfassende Studie, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und des Bundesarbeitsministeriums durchgeführt wurde, liefert wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Gewalt und sexuelle Belästigung gegen Menschen mit Behinderungen. Diese Untersuchung deckt sowohl stationäre als auch ambulante Lebenssituationen ab und konzentriert sich insbesondere auf Einrichtungen der Behindertenhilfe, einschließlich Werkstätten für behinderte Menschen.

  • Über 26% der Beschäftigten in Werkstätten haben in den letzten drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren.
  • Frauen sind mit 37% mehr als doppelt so häufig betroffen wie Männer mit 15%.
  • Männer in Betreuungssettings erleben hingegen häufiger körperliche Übergriffe (20%) im Vergleich zu Frauen (13%).

Die Studie zeigt deutlich, dass Frauen überwiegend unter sexueller Belästigung und sexueller Gewalt leiden. Es gibt jedoch eine geringe Vernetzung mit externen Beratungs- und Unterstützungsangeboten, besonders in Werkstätten. Die Beteiligten äußern den Wunsch nach besseren Angeboten für Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse, was insbesondere von Frauen stark nachgefragt wird.

Diskriminierung und Maßnahmen

Frauen mit Behinderungen sind nicht nur häufig Opfer von Gewalt, sondern erleben auch Diskriminierung, insbesondere in Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie die Quelle BMFSFJ verdeutlicht. Eine Studie der Universität Bielefeld zeigt, dass jede dritte bis vierte Frau mit Behinderung in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlitten hat, was doppelt bis dreifach häufiger vorkommt als bei Frauen im allgemeinen Bevölkerungsdurchschnitt.

Zur Bekämpfung dieser Diskriminierung und Gewalt hat Deutschland die VN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, die rechtliche Schutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen fordert. Die Bundesregierung hat zudem Nationale Aktionspläne entwickelt, um Chancengleichheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dies schließt spezifische Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen ein.

Ein Beispiel für solche Maßnahmen ist das geförderte Projekt „Das Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen stark machen“. Dies zielt darauf ab, Frauenbeauftragte zu stärken, die als Verbindung zwischen dem System der Behindertenhilfe und den notwendigen Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen fungieren können. Ein weiteres Projekt, das die politische Interessenvertretung behinderter Frauen fördert, läuft bis 2024 und hat zum Ziel, deren Belange in relevanten Gremien zu vertreten.

Die Diskussion um den Schutz von Frauen mit Behinderungen und die Bekämpfung von Gewalt muss weiterhin intensiv geführt werden, um endlich eine signifikante Veränderung zu bewirken.