Am 27. Februar 2025 berichteten NDR und Süddeutsche Zeitung über erhebliche Probleme bei der Briefwahl für etwa 213.000 Auslandsdeutsche, die an der bevorstehenden Bundestagswahl teilnehmen möchten. Viele von ihnen konnten ihre Stimmen nicht abgeben, da die Briefwahlunterlagen zu spät oder gar nicht zugestellt wurden. Die Ursache dieser Verzögerungen lag nicht nur in verkürzten Fristen und langen Postlaufzeiten, sondern auch in Nachlässigkeiten und Planungsfehlern seitens der zuständigen Behörden.
Einige Städte wählten langsame Versandarten und beauftragten private Dienstleister anstelle der Deutschen Post, was zusätzliche Probleme verursachte. In vielen Fällen wurden die Stimmzettel erst mit Verzögerung gedruckt und nicht ausreichend priorisiert. Braunschweig hingegen schickte die Briefwahlunterlagen bereits am 31. Januar ins Ausland und war damit die schnellste Stadt. München plante die Unterlagen bereits im November und konnte diese ab Anfang Februar an 11.000 Auslandsdeutsche versenden. Knapp 30 von 80 befragten Kommunen versendeten die Stimmzettel am 3. oder 4. Februar, während Hamburg erst am 8. Februar und Bonn, Düsseldorf sowie Solingen am 10. Februar ihren Versand starteten.
Verzögerungen und Lösungsansätze
Ein weiterer Faktor, der zu den Verzögerungen führte, war die Wahl von Versanddienstleistern, die die Wahlunterlagen über Drittstaaten transportierten. So trafen Wahlunterlagen für Deutsche außerhalb Europas, insbesondere in den USA, Australien und Neuseeland, oft erst nach zwei bis drei Wochen ein. Das Auswärtige Amt bot zwar diplomatische Sonderkuriere an, jedoch trafen die Stimmzettel oft nicht rechtzeitig ein, sodass einige Auslandsdeutsche private Kurierdienste beauftragten oder ihre Wahlbriefe von Reisenden mitnehmen ließen.
Experten fordern Reformen, um die Briefwahl für Auslandsdeutsche zu verbessern. Dazu gehören Vorschläge wie die Einführung von Internetwahlen oder die Nutzung von Botschaften als Wahllokale. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) prüft sogar eine Anfechtung der Wahl aufgrund der beschriebenen Probleme bei der Auslandsbriefwahl.
Rahmenbedingungen für die Wähler
Der rechtliche Rahmen für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erfordert, dass Wahlberechtigte im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis selbst beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder sich dort gewöhnlich aufgehalten haben. Alternativ müssen sie persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sein.
Die Frist für die Antragstellung endet am 7. September 2025, sollte die Bundestagswahl am 28. September 2025 stattfinden. Bei einer vorgezogenen Wahl werden die Fristen durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bestimmt. Daher wird empfohlen, die Anträge frühzeitig einzureichen; sie können bereits jetzt gestellt werden. Auslandsvertretungen bieten zudem die Nutzung des amtlichen Kurierweges für die Briefwahlunterlagen an, allerdings ist eine vorherige Absprache mit der jeweiligen Vertretung notwendig.
Die aktuelle Situation zeigt, dass dringende Maßnahmen erforderlich sind, um die Wahlmöglichkeiten für Auslandsdeutsche in der Zukunft zu sichern und zu verbessern. Herausforderungen wie verspätete Zustellungen und ineffiziente Versandwege sollen künftig vermieden werden.
Für weitere Informationen zu den Abstimmungsverfahren und Anforderungen können Interessierte die Seiten von Tagesschau, Bundeswahlleiterin und Bundeswahlleiterin Mitteilungen besuchen.