Am 9. Februar wurde ein 37-jähriger algerischer Staatsbürger in einem grenzüberschreitenden Fernzug auf der Strecke von Straßburg nach Karlsruhe von der Gemeinsamen Deutsch-Französischen Diensteinheit kontrolliert. Bei der Identitätsprüfung stellte sich heraus, dass der Mann eine total gefälschte italienische Identitätskarte vorlegte. Weitere Dokumente, die ihm den Aufenthalt in Deutschland ermöglicht hätten, lagen nicht vor.
Da der Fall klar war und der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren. Das Amtsgericht Offenburg stimmte dem Antrag zu und wies den Mann umgehend nach Frankreich zurück.