Die Stadt Bopfingen hat einen neuen Ort für standesamtliche Trauungen offiziell festgelegt. Der bezaubernde Schlosshof Trochtelfingen wird künftig den brautpaaren als romantische Kulisse für ihre Eheschließung dienen. Dieser entschlossene Schritt kommt angesichts der Tatsache, dass das Standesamt Bopfingen im Jahr 2023 die Gemeinde Riesbürg in seinen Zuständigkeitsbereich aufgenommen hat und ein wachsendes Interesse an einzigartigen Trauorten besteht.

Gemäß Schwäbische Post dürfen Eheschließungen an Orten stattfinden, die von den zuständigen Verwaltungen als geeignet erachtet werden. Das Stolch’sche Schloss hat alle erforderlichen Kriterien erfüllt, sodass die Stadtverwaltung beschloss, den Schlosshof und den Marstall als offizielle Eheschließungsorte zu widmen. Hier können Paare sowohl im Freien als auch bei schlechten Wetterbedingungen im Marstall heiraten.

Regelungen zur Eheschließung

Voraussetzungen für eine Eheschließung müssen vorab vom Standesamt überprüft und bestätigt werden. Paare können innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung in jedem deutschen Standesamt heiraten, wobei das gewünschte Standesamt nach freiem Ermessen ausgewählt werden kann, wie die Seite berlin.de informiert. Um eine Eheschließung zu beantragen, ist eine verbindliche Terminvereinbarung erforderlich, die im Vorfeld getroffen werden sollte.

Die Anmeldung der Eheschließung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei das Standesamt zuständig ist, in dessen Bereich einer der Eheschließenden einen Wohnsitz hat. Für Personen, die nicht in Deutschland wohnen, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, wie in germany.info erläutert wird.

Erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung der Eheschließung müssen in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Gültiger Ausweis (Pass oder Personalausweis)
  • Geburtsurkunde (im Original, nicht älter als 6 Monate)
  • Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil (falls zutreffend)
  • Für minderjährige Ehepartner: Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Ehefähigkeitszeugnis für nicht in Deutschland gemeldete Personen

Besonders wichtig ist, dass beide Eheschließenden sowie eventuell Trauzeugen und Dolmetscher am Tag der Hochzeit ihren gültigen Ausweis vorlegen müssen. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist die Hinzuziehung eines beeidigten Dolmetschers zwingend notwendig.

Die Stadt Bopfingen plant, neben dem Schlosshof weitere Trauorte zu prüfen, um den Ansprüchen aller Paare gerecht zu werden, die ihre Liebe in einem besonderen Rahmen besiegeln möchten.