Am 17. Januar wurde ein Fahrzeug mit drei kosovarischen Staatsangehörigen an der Kehler Europabrücke von der Bundespolizei überprüft. Der 21-jährige Fahrer konnte sich nur mit einem französischen Aufenthaltstitel ausweisen, während seine beiden Mitfahrer gänzlich ohne Ausweisdokumente waren. Die Ermittler leiteten sofort ein Verfahren gegen den Fahrer wegen des Verdachts der Schleusung ein.

Die beiden Passagiere sehen sich Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise nach Deutschland gegenüber. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde allen drei Personen die Einreise verweigert, und sie mussten umgehend nach Frankreich zurückkehren.