In vielen Teilen Polens, Tschechiens und Österreichs herrschen aufgrund von Hochwasser dramatische Zustände. Zahlreiche Zugverbindungen sind unterbrochen, und Flusskreuzfahrten kommen zum Stillstand. Für Reisende, die bereits vor Ort sind, gibt es möglicherweise Ansprüche auf Reisepreisminderung, wenn vereinbarte Besichtigungen nicht stattfinden können. Besonders betroffen sind Passagiere von Donau-Kreuzfahrtschiffen in Wien, die ihre geplanten Routen nicht fahren können. Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) raten, bis Donnerstag, den 19. September, von nicht notwendigen Fahrten abzusehen, und haben die Zugbindung für Tickets aufgehoben.
Zudem haben Bahnreisende EU-weit Rechte, die Hotelübernachtungen im Falle von Reiseunterbrechungen einschließen. Bei höherer Gewalt, zu der das Hochwasser zählt, sind die Kostenübernahmen jedoch auf drei Nächte begrenzt. Pauschalreisende sollten ihren Veranstalter kontaktieren, um Informationen über die Reisepläne zu erhalten. Sollte absehbar sein, dass die Reise nicht durchführbar ist, könnte ein kostenfreier Rücktritt möglich sein. Individualreisende hingegen stehen vor größeren Herausforderungen, da sie sich direkt mit Unterkunftsanbietern auseinandersetzen müssen. Laut Reiserechtler Paul Degott ist es ratsam, nicht vorschnell zu stornieren und stattdessen fortlaufend Informationen vom Reiseveranstalter einzuholen. Weitere Details finden sich in einem Artikel auf www.shz.de.