Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat eine neue Verordnung erlassen, die ab dem 23. Dezember 2024 das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr verbietet. Dieses Verbot ergänzt das bereits seit Oktober 2024 bestehende Waffenverbot im Personenfernverkehr. Ziel ist es, die Sicherheit in Bussen und Bahnen zu erhöhen und die Gefahr von gewalttätigen Übergriffen zu reduzieren. Die Schleswig-Holsteinische Polizei wird in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei die Einhaltung dieser Regelung kontrollieren.
Im Jahr 2023 stieg die Zahl der im öffentlichen Nahverkehr gemeldeten Waffendelikte auf 58, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 35 im Vorjahr. Darüber hinaus wurden in den Bahnanlagen Schleswig-Holsteins 2024 insgesamt 763 Gewaltstraftaten registriert, rund 10 % mehr als im Vorjahr. Verstöße gegen die neue Verordnung werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt und können mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Die Polizei kündigte an, regelmäßige Kontrollen im ÖPNV durchzuführen, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten.