Ein Einbruch in die Hamburger Sparkasse in Norderstedt, der vor etwa drei Jahren stattfand, hat nun rechtliche Konsequenzen für die Bank. Die Täter brachen durch ein Loch in der Decke in den Tresorraum ein und räumten mehrere Schließfächer aus. Betroffen sind ungefähr zehn Geschädigte, die die Sparkasse wegen unzureichendem Schutz der Tresore verklagt haben. Wie NDR berichtete, könnte das Gericht der Sparkasse möglicherweise höhere Erstattungen auferlegen als die vertraglich zugesicherten 40.000 Euro pro Fall.
Die Klagefrist für die geschädigten Kunden endet mit dem Jahreswechsel. Nach Ablauf dieser Frist sind mehr als 600 Personen, deren Schließfächer ebenfalls ausgeräumt wurden, nicht mehr in der Lage, gegen die Bank rechtlich vorzugehen.
Rechtliche Auseinandersetzungen wegen unzureichender Sicherheitsvorkehrungen
In einem anderen Fall, der in Zusammenhang mit einem Einbruch in die Filialräumlichkeiten einer Bank steht, wurde die Bank verurteilt, an die Klägerin 67.994,00 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen. Dieser Vorfall ereignete sich vom 6. bis 8. August 2021, als 650 von 1.223 Schließfächern aufgebrochen wurden. Obwohl der Tresorraum mit einer Einbruchmeldeanlage gesichert war, löste der Bewegungsmelder während des Einbruchs keinen Alarm aus. Laut RA Kotz stellte das Gericht fest, dass die Bank ihre Pflichten zur tresormäßigen Sicherung verletzt hat, da sie die spezifischen Risiken nicht ausreichend bedacht hat.
Die Beklagte argumentierte, dass sie ihrer Sicherheitsverpflichtung nachgekommen sei, doch das Gericht erachtete die Sicherheitsvorkehrungen als unzureichend. Die Bank hatte bereits 40.000 Euro an den betroffenen Zeugen gezahlt, ist jedoch nun zur Zahlung der genannten Summe verurteilt worden, da sie sich nicht auf eine Haftungsbeschränkung berufen konnte.