Der geplante Neubau des Feuerwehrhauses in Bad Bramstedt ist ein zentrales Projekt für die Verbesserung der Infrastruktur in der Region Segeberg, doch die Umsetzung steht derzeit vor Herausforderungen. Laut kn-online.de hat der Kreis Segeberg angekündigt, den Bauantrag, der im Dezember 2024 gestellt wurde, nicht zu genehmigen. Bürgermeister Felix Carl (parteilos) traf sich mit der Wehrführung, dem Bauamt und einem Planungsbüro, um eine Lösung zu finden und den Neubau für die Roland Feuerwehr an der Hamburger Straße voranzutreiben.
Um notwendige Anpassungen vorzunehmen, wird der bestehende Bauantrag proaktiv zurückgezogen. Dies geschieht, weil der Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht rechtskräftig war und es nach wie vor Unsicherheiten über die Genehmigung gibt.
Dialog mit Anwohnern und Planungssicherheit
Ein bedeutender Aspekt des neuen Vorhabens ist der geplante Dialog mit den Anwohnern. Dieser wird sich auf Themen wie Schallschutz, Abstandsregelungen und die Auswirkungen des Feuerwehrbetriebs konzentrieren. Ein idealer Verlauf könnte bedeuten, dass der Bebauungsplan bis Ende des 2. Quartals umsetzungsfähig ist. Bürgermeister Carl betont, dass die Sicherheit der Menschen in Bad Bramstedt oberste Priorität hat. Aktuell gibt es jedoch keine echte Alternative für den geplanten Standort an der Hamburger Straße.
Die Finanzierung des Neubaus wird stark von Fördermitteln aus der Städtebauförderung abhängen, die nur für ein begrenztes geografisches Gebiet bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang hat die SPD Bad Bramstedt das Vorgehen der Stadtverwaltung unterstützt, fordert jedoch eine zügige Besetzung der Leitung im Bauamt, um die Situation nicht weiter zu behindern. Diese Verzögerung ist besonders problematisch, da die zuständige Mitarbeiterin das Amt verlassen hat, was die Feuerwehrplanung zusätzlich erschwert.
Fördermöglichkeiten für Feuerwehrinfrastruktur
Für den Neubau erhalten die zuständigen Träger, die im örtlichen Brandschutz tätig sind, Unterstützung durch verschiedene Förderprogramme. Wie ilb.de ausführlich darstellt, können Träger des Brandschutzes Fördermittel beantragen, sofern sie nicht bereits andere Fördermittel für denselben Zweck erhalten haben. Fördert werden Neubauten, Erweiterungen und Umbauten von Feuerwehrhäusern, wobei die Zuwendung maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt.
Die Zuwendungsempfänger sind zudem verpflichtet, einen Eigenanteil von mindestens 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben bereit zu stellen. Nicht gefördert werden unter anderem der Erwerb von Grundstücken und die Instandhaltung von Feuerwehrhäusern. Diese finanziellen Regelungen unterstreichen die Wichtigkeit einer soliden Planung, um ohne Verzögerungen in die Realisierung des Feuerwehrhauses zu gelangen.
Kurzum, die Zukunft des Feuerwehrneubaus in Bad Bramstedt bleibt ungewiss, doch die Stadt setzt alle Hebel in Bewegung, um die notwendigen Bedingungen für einen erfolgreichen Bauantrag zu schaffen.