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CDU-Antrag: Offenlegung des Kaufvertrags für Kita Wirbelwind

Streit um Kita Wirbelwind: Enthüllungen und Anschuldigungen vor dem Hauptausschuss

Der Streit um die Kita Wirbelwind in Bad Bramstedt wird vor dem Hauptausschuss ausgetragen. Die CDU-Fraktion hat eine Offenlegung des Kaufvertrags beantragt, um Klarheit über die Vertragsform zu erhalten. Ein Rechtsanwalt behauptet, die Stadt habe einen Bauträgervertrag mit dem Unternehmen Hesta Haus abgeschlossen und somit gegen Vergabevorschriften verstoßen. Die Bürgermeisterin bestreitet dies und betont, dass alle Vorgänge mit der Kommunalaufsicht abgestimmt wurden.

Es wird diskutiert, ob ein Bauträger- oder Kaufvertrag für die Kita Wirbelwind abgeschlossen wurde. Bauträgerverträge beinhalten die Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses nach den Wünschen des Käufers, während ein regulärer Kaufvertrag ein fertiges Haus umfasst. Die Entscheidung zur Kita entstand aus dem Bedarf an Kitaplätzen, nachdem Pläne für den Kauf einer gebrauchten Container-Kita gescheitert waren. Die Stadt kaufte die Kita schlussendlich für 5,5 Millionen Euro.

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Eine Untersuchung der Stadt belegte die Unbedenklichkeit des Vorgehens, da der Bau nicht europaweit ausgeschrieben werden musste, wodurch Zeit und Geld gespart wurden. Die Stadt betonte, dass ähnliche Konstruktionen, wie beim Medizinischen Versorgungszentrum, erfolgreich umgesetzt wurden. Ein Rechtsanwalt hat jedoch Strafanzeige gegen die Bürgermeisterin erstattet, weshalb der Hauptausschuss tagen soll, um die Angelegenheit zu klären. Die Bauabnahmegutachten stehen ebenfalls zur Diskussion, da Zweifel an deren Richtigkeit geäußert wurden.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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