Schleswig-Holstein

Schülerbeförderung: Auskömmlichkeit in Vergabeverfahren muss geprüft werden

Der Senat hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass ein Antragsteller das Recht hat, die Akten einzusehen, um die Preisgestaltung eines Auftragnehmers zu überprüfen. Dieser Fall beinhaltete die Schülerbeförderung zu zwei Schulstandorten und Einzelbeförderungen von Schülern im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens. Nachdem die Auftraggeberin das Angebot eines Anbieters auswählte, rügte der Antragsteller die Auskömmlichkeit des Angebots. Die Vergabekammer untersagte daraufhin der Auftraggeberin, das Angebot zu bezuschlagen, bis eine ausreichende Prüfung durchgeführt wurde.

Die Antragstellerin machte geltend, dass die Preisprüfung nicht sachgerecht war und verlangte Akteneinsicht, um die Kalkulation des Anbieters zu überprüfen. Der Senat entschied zugunsten der Antragstellerin und hob den Beschluss der Vergabekammer auf. Ferner wurde festgestellt, dass die Antragstellerin das Recht auf Akteneinsicht hat, um ihre subjektiven Rechte durchzusetzen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn die offengelegten Informationen für die rechtliche Auseinandersetzung von Bedeutung sind und keine anderen Mittel zur Sachaufklärung zur Verfügung stehen.

Zusätzlich wurde betont, dass geschützte Geschäftsgeheimnisse der Bieter berücksichtigt werden müssen, wenn Akteneinsicht gewährt wird. Der Senat erachtete es als angemessen, der Antragstellerin Einblick in die Kalkulation des Bieters zu gewähren, soweit dies für die Überprüfung der Preisgestaltung relevant war. Jedoch wurden bestimmte kalkulatorische Ansätze als Geschäftsgeheimnisse betrachtet und blieben daher vertraulich. Die Entscheidung des Senats betonte die Bedeutung eines fairen Vergabeverfahrens, bei dem sowohl die Interessen der Bieter als auch der Auftraggeber angemessen berücksichtigt werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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