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Vergabeverfahren Schülerbeförderung: Preisprüfung und Nachprüfung im Fokus

Der Senat hat entschieden, dass Antragsteller in Vergabeverfahren das Recht haben, Einsicht in die Akten zu nehmen. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Fall, in dem eine Antragstellerin die Preisprüfung in einem Ausschreibungsverfahren rügte. Die Vergabekammer wies den Antrag der Antragstellerin zunächst ab, doch die sofortige Beschwerde führte zu einer Neubewertung des Falls.

Die Antragstellerin argumentierte, dass sie nicht ausreichend Einblick in die Kalkulation der Bieter erhalten habe, um die Plausibilität der Angebote zu überprüfen. Insbesondere kritisierte sie umfangreiche Schwärzungen in den Unterlagen, die es ihr erschwerten, die Preisunterschiede nachzuvollziehen. Der Senat stellte fest, dass die Antragstellerin Anspruch auf Akteneinsicht habe, um ihre subjektiven Rechte wirksam durchsetzen zu können.

Im konkreten Fall ging es um die Kalkulation eines Angebots für Schulfahrten und Tourenpreise im Rahmen eines Beförderungsauftrags. Die Antragstellerin argumentierte, dass die Preisermittlung nicht sachgerecht durchgeführt worden sei und forderte eine genaue Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen. Der Senat bestätigte ihren Anspruch auf Kenntnisnahme der kalkulatorischen Differenzierung im Rahmen der Preisprüfung.

Es wurde jedoch festgestellt, dass bestimmte kalkulatorische Ansätze der Bieter als Geschäftsgeheimnisse geschützt seien und daher nicht offengelegt werden durften. Dies betraf insbesondere Details zu einzelnen Kostenberechnungen sowie Wagnis und Gewinn. Der Senat wies darauf hin, dass eine angemessene Balance zwischen dem Recht auf Akteneinsicht und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen gefunden werden müsse.

Insgesamt zeigt der Fall die Bedeutung des Rechts auf Akteneinsicht in Vergabeverfahren und die Notwendigkeit einer transparenten und nachvollziehbaren Preisprüfung. Die Entscheidung des Senats stärkt die Position von Antragstellern, die sicherstellen möchten, dass Vergabeverfahren fair und rechtskonform ablaufen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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