Schleswig

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht hebt sofort vollziehbares Waffenverbot auf

Gericht hebt Waffenverbot für freie Waffen auf: Was bedeutet das für Betroffene?

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat kürzlich in einem Verfahren, das von Rechtsanwalt Bender geführt wurde, beschlossen, ein sofort vollziehbares Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen aufzuheben. Diese Entscheidung bedeutet, dass das Verbot bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit ausgesetzt ist. Das Gericht stellte klar, dass für die Anordnung eines sofort vollziehbaren Waffenverbots für freie Waffen eine besondere Begründung erforderlich ist, die von der Behörde nicht geliefert wurde.

Es wurde betont, dass die Wiederholung von Vorwürfen oder die Verweisung auf allgemeine Gefahren nicht ausreicht, um ein sofort vollziehbares Waffenverbot zu rechtfertigen. Diese Entscheidung ist angesichts der hohen rechtlichen Hürden für solche Verbote besonders erfreulich. In Fällen eines sofort vollziehbaren Waffenverbots besteht für die Betroffenen ständig die Gefahr, sich strafbar zu machen, selbst durch einen kurzzeitigen Waffenbesitz. Durch den Eilantrag konnte in diesem Fall diese Gefahr abgewehrt werden.

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Für Personen, die mit dem Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen oder einem Waffenverbot konfrontiert sind, wird empfohlen, sich fachkundigen Rat einzuholen, um sich erfolgreich gegen solche Maßnahmen verteidigen zu können. Der vorliegende Fall illustriert, wie dies effektiv umgesetzt werden kann.

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