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Klage gegen A26 Ost: Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund (Nabu) haben vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrem Eilantrag gegen den Bau der umstrittenen Autobahn A26 Ost keinen Erfolg gehabt. Die Hamburgs BUND Vorsitzende Sabine Sommer äußerte Bedauern über die formelle Ablehnung des Eilantrags, betonte jedoch, dass die Argumente Gehör gefunden hätten und sie gute Chancen in ihrer Klage sähen. Auch Hamburgs Nabu-Vorsitzender Malte Siegert äußerte sich motiviert, die Gericht von ihren Argumenten zu überzeugen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Erfolgsaussichten der Klage als offen eingestuft hatte.

Die Ablehnung des Eilantrags wurde damit begründet, dass die angemeldeten Vorbereitungsarbeiten bis zur Entscheidung über die Klage keine irreversiblen Folgen haben würden. Dennoch betonte das Gericht, dass die Schutzauflagen unbedingt einzuhalten seien. Sabine Sommer zeigte sich erleichtert darüber, dass das Gericht sich gegen die Aufweichung der Schutzauflagen zugunsten der Natur aussprach. Die A26-Ost ist als „Hafenpassage“ geplant, um die A26-West aus Niedersachsen zu verlängern und bei Hamburg-Stillhorn an die A1 anzuschließen. Mit Kosten von etwa 2,3 Milliarden Euro sind eine neue Brücke über die Süderelbe und ein 1,5 Kilometer langer Lärmschutztunnel im Stadtteil Wilhelmsburg Teil des Projekts.

BUND und Nabu argumentieren, dass es keinen ausreichenden Bedarf für das knapp zehn Kilometer lange Autobahnstück gibt und Umweltaspekte bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Sie weisen darauf hin, dass durch den Bau der A26 Ost rund 150 Hektar Naturflächen verloren gehen und über 750 Bäume gefällt werden müssen. Angesichts der Klimakrise und des Artensterbens sehen sie diese Maßnahmen als verantwortungslos an. Trotz des Scheiterns des Eilantrags zeigen sich BUND und Nabu entschlossen, weiterhin für den Schutz der Umwelt und Natur einzutreten.

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