Schleswig

Kein Schonvermögen: Kinder gut situierten Pflegebedürftigen können zur Kasse gebeten werden

Reichen die eigenen finanziellen Mittel im Alter nicht aus, um die Kosten für ein Pflegeheim zu decken, kann es vorkommen, dass gut verdienende Kinder zur Kasse gebeten werden. Diese Regelung betrifft jedoch nur Kinder, die ein hohes Einkommen erzielen, da strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist ein jährliches Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro oder ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro erforderlich, um für den sogenannten Elternunterhalt herangezogen zu werden.

In einem konkreten Fall, in dem eine psychisch kranke Frau Leistungen vom Sozialhilfeträger in Höhe von über 60.000 Euro pro Jahr erhielt, versuchte der Sozialhilfeträger vergeblich, vom Sohn der Frau Elternunterhalt einzufordern. Das Gericht wies die Klage ab, da der Sohn ein unterhaltsrechtliches Einkommen von weniger als 5.000 Euro im Monat nach Abzug der gesetzlichen Abgaben und zusätzlichen Altersvorsorge hatte.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt somit, dass nicht automatisch Kinder mit einem hohen Einkommen für den Elternunterhalt herangezogen werden können. Vielmehr müssen bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden, um zur Finanzierung des Unterhalts herangezogen zu werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur Kinder, die finanziell dazu in der Lage sind, für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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