Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat in einem Urteil die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Dies wurde von Hamburgs Innensenator Andy Grote positiv aufgenommen, da es seiner Ansicht nach die Gefährlichkeit der AfD für die Demokratie bestätigt. Er betonte die Notwendigkeit der Wachsamkeit und Resilienz unserer Demokratie angesichts dieser Entwicklungen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde in seiner Einschätzung bestätigt, da ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD vorliegen. Grote rief dazu auf, die weitere Entwicklung der Partei genau zu beobachten und die politische Auseinandersetzung mit der AfD intensiv fortzusetzen.
Das Urteil erlaubt es dem Verfassungsschutz weiterhin, nachrichtendienstliche Mittel zur Überwachung der AfD einzusetzen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und das OVG keine Revision zuließ, plant die AfD, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen. Die Entscheidung des OVG wirft ein Schlaglicht auf die anhaltende politische Kontroverse und die Herausforderungen im Umgang mit rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb der Partei.