Schleswig

Gericht blockiert Verschiebung der Abstimmung über Kaser – Wedels Bürgermeister in der Kritik

Ein Gericht in Schleswig lehnte ab, die Abstimmung über die mögliche Abwahl des Bürgermeisters Gernot Kaser zu verschieben. Das Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass kein offensichtlicher Rechtsbruch seitens der Stadt Wedel vorliegt. Die Richter folgten der Argumentation, dass das Sachlichkeitsgebot nicht durch eine Verschiebung des Termins am 9. Juni verletzt wurde, wie von Kaser beantragt. Zudem entschied das Gericht, dass Kaser keinen Anspruch darauf hat, eine Stellungnahme auf den Plattformen der Fraktionen abzugeben, da die Gemeindeordnung keine entsprechende Regelung vorsieht.

Kaser hatte argumentiert, dass das gesamte Wahlverfahren gegen die Grundsätze der Gemeindeordnung verstoße. Er sah eine Verletzung des Sachlichkeitsgebotes und eine Beeinträchtigung der freien Willensbildung der Wahlberechtigten durch öffentliche Stimmungsmache mit einem Disziplinarverfahren und Strafanzeigen wegen Untreue. Trotzdem betonte Kaser auf seiner Internetseite, dass Veränderungen in Wedel notwendig seien, um unabhängige Entscheidungen treffen zu können.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Insgesamt zeigt dieser Fall die Spannungen in der Kommunalpolitik von Wedel und die Kontroverse um die mögliche Abwahl des Bürgermeisters Kaser.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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